Bestellerprinzip auch beim Verkauft gefordert!

  • 20.01.2017

    Bestellerprinzip auch beim Verkauft gefordert!

  • bundestagDas Bestellerprinzip auf dem Mietmarkt ist bereits seit über einem Jahr Alltag im Maklergeschäft. Einige Makler haben dadurch komplett aufgehört in der Branche, viele haben mit massiven Umsatzeinbrüchen zu kämpfen. Nun kommt Justizminister Heiko Maas auf die nächste grandiose Idee und möchte das Bestellerprinzip auch beim Verkauf von Objekten. Bisher ist es dort ähnlich wie im Mietmarkt zuvor geregelt. Der Makler entscheidet in Abstimmung mit dem Eigentümer ob eine Provision vom Käufer/Verkäufer genommen wird oder ob geteilt wird etc. In Zukunft soll aber nur noch der Eigentümer den Makler bezahlen. Dadurch ergeben sich mehrere Probleme, zum einen wird die Arbeit dann einseitig ablaufen, Kunde ist dann nur noch der Eigentümer, da dieser am Ende zahlen wird. Viel bedenklicher ist jedoch, dass die Provision künftig wohl im Kaufpreis "versteckt" wird und der Käufer somit eine höhere Grunderwerbssteuer zahlen darf durch den erhöhten Kaufpreis. Darauf wird auch sicherlich der Vorschlag von Maas beruhen um so mehr Steuereinnahmen zu generieren. Das wird wieder einigen Maklern das Genick brechen, sodass diese aus der Branche verschwinden. Maas pocht auf freie Marktwirtschaft, wer bestellt bezahlt. Davon, dass ein Interessent nicht gezwungen wird die Dienstleistung eines Maklers in Anspruch zu nehmen spricht er jedoch nicht. Auch das gehört zur freien Marktwirtschaft sich für oder gegen ein Objekt zu entscheiden welches über einen Makler angeboten wird.  Es bleibt durchaus spannend ob es tatsächlich umgesetzt wird.

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