Freibetrag bei Grunderwerbssteuer in NRW

  • 22.06.2017

    Freibetrag bei Grunderwerbssteuer in NRW

  • GrunderwerbssteuerDie Grunderwerbssteuer ist beim Immobilienkauf immer ein Preistreiber, in den letzten Jahren haben die Bundesländer die Steuer auch kräftig angehoben. NRW ist da ganz vorne mit dabei mit aktuell 6,5% die beim Kauf zusätzlich fällig werden. Die neue Landesregierung in NRW hat im Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP nun einige Änderungen diesbzüglich aufgenommen. So soll es einen Freibetrag geben beim Kauf einer selbstgenutzten Immobilie. Pro Person soll dieser bei 250.000 Euro liegen, Kinder sollen zusätzlich berücksichtigt werden. Die Wohneigentumsquote in NRW ist seit Jahren konstant geblieben, dies soll sich mit der Neuansetzung des Steuermodells ändern. Immerhin ist eine Immobilie auch eine Absicherung gegen Altersarmut. Darüber hinaus soll auch die Mietpreisbremse in NRW wieder abgeschafft werden, da sich für Mieter nichts verbessert hat, dafür jedoch Investoren ausgebremst wurden und somit weniger gebaut wird.

    Ob das alles letztendlich jedoch wirklich umgesetzt wird ist erst einmal zweifelhaft, vor allem die Grunderwerbssteuer ist für die Länder eine willkommene Einnahmequelle. Schimpft man doch immer auf die bösen Makler die eine Provision für eine Dienstleistung verlangen, dass Bundesland jedoch ohne Gegenleistung ein Vielfaches verlangt.

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