Verfassungsbeschwerde gegen Bestellerprinzip gescheitert

  • 22.07.2016

    Verfassungsbeschwerde gegen Bestellerprinzip gescheitert

  • makler3Das Bestellerprinzip wurde vor gut einem Jahr eingeführt um die Kosten für den Immobilienmakler nahezu ausschließlich auf den Eigentümer umzulegen. Seinerzeit haben zu einem Großteil die Mieter die Kosten für den Makler übernehmen müssen, seit Einführung des Bestellerprinzips im Juni 2015 zahlt in der Regel der Vermieter den Immobilienmakler. Gegen diese nun gesetzliche Regelung hat ein Immobilienmakler eine Verfassungsbeschwerde eingereicht auf Grund der Tatsache, dass er in seiner Vertragsfreiheit eingeschränkt wird. Die Beschwerde wurde auch vom Branchenverband IVD unterstützt. Das Gericht ist zwar der Auffassung, dass die Berufsfreiheit dadurch eingeschränkt wird, dies jedoch verfassungsrechtlich legitim sein und so hinzunehmen ist. Soziale Ungleichgewichte dürfe der Gesetzgeber entsprechend ändern um diesem Ungleichgewicht entgegen zu wirken. Das Bestellerprinzip ist somit weder formell noch inhaltlich zu beanstanden. Immobilienmakler beschweren sich, dass seit Einführung des Bestellerprinzips der Umgang stark zurückgegangen sei. Bei Mietinteressenten darf nur noch eine Provision verlangt werden, wenn diese explizit einen Suchauftrag erteilen und auch nur Immobilien angeboten bekommen die der Immobilienmakler nicht in seinem Vermarktungsbestand hat. Laut Richter sei jeder Makler selbst in der Lage seine Situation entsprechend zu bewerten und sich dem neuen Markt anzupassen. Das Gericht sieht zudem auch keine Gefahr, dass Eigentümer nun gänzlich ohne Makler die Immobilien anbieten werden. Hohe Miete, eine Courtage und die Kaution sei einem Mieter nicht zuzumuten. Die letzte Möglichkeit ist nun eine Menschenrechtsbeschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof. Bislang hat das Bestellerprinzip übrigens nicht dazu geführt, dass die Mietpreise gebremst wurden, im Gegenteil, einige Vermieter legen die Kosten für den Immobilienmakler versteckt auf die Kaltmiete um. Laut IVD ist das Angebot an Mietwohnungen um gut 40 Prozent zurückgegangen seit Einführung des Bestellerprinzips.

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