Wohnungen anmieten in Frankfurt: Diese Rechte und Pflichten bestehen für den Mieter und Vermieter

  • 05.10.2017

    Wohnungen anmieten in Frankfurt: Diese Rechte und Pflichten bestehen für den Mieter und Vermieter

  • Die Metropole Frankfurt im Herzen von Hessen floriert: Mehr als 729000 Menschen leben inzwischen in der Stadt am Main. Die Metropole wird dabei ständig größer und wächst auch im Bereich des Wohnungsbaus.  Die Immobilienpreise in Frankfurt steigen stetig an und die Preise pro Quadratmeter liegen bei durchschnittlich zehn bis 14 Euro. Die Stadt verzeichnet zugleich eine Flächenknappheit. Viele Interessenten, die nach Frankfurt ziehen und sich Wohnungen anschauen, wissen oftmals weder über die Preise noch über ihre Rechte und Pflichten Bescheid, die sie als Mieter haben. Auch die Verpflichtungen der künftigen Vermieter kennen sie nicht.

    Frankfurt

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Rechte, die im Zusammenhang mit dem Mietspiegel gelten

    Der Mietspiegel verschafft einen groben Überblick zu den durchschnittlichen Mietpreisen in der Region. Er gilt als allgemein anerkannt und wird alle 24 Monate neu erhoben. In den Mietspiegel fließen verschiedene Faktoren ein. Dies sind unter anderem


    -    der Stadtbezirk,
    -    das Baujahr der Wohnung,
    -    die Art der Wohnung
    -    sowie die Wohnungsausstattung.


    Für den Vermieter der Immobilie ist der Mietspiegel eine wichtige Orientierung, die er heranzieht, um die Miete zu bemessen. Ein Mieter kann sich ebenso auf den Mietspiegel berufen. In Großstädten wie Frankfurt ist dies besonders hilfreich, um die einzelnen regionalen Gegebenheiten und Preise miteinander zu vergleichen.


    Auch im Fall einer Erhöhung der Miete kann der Mieter auf den Mietspiegel zurückgreifen. Grundsätzlich ist eine Erhöhung der Miete nämlich nur dann legitim, wenn der Einzug des Mieters vor mehr als 15 Monaten stattfand und die Miete um weniger als 20 Prozent in drei Jahren steigt. Bei einer unzulässigen Mieterhöhung hat der Mieter das Recht, gegen den Vermieter vorzugehen. Hier empfiehlt sich die Unterstützung eines Mietervereins vor Ort. In Frankfurt sitzt der größte Mieterverein in Hessen, der den Mietern eine kompetente, mietrechtliche Beratung anbietet.


    Der Vermieter muss den Wohnraum anbieten, bereitstellen und für einen akzeptablen Zustand sorgen


    Ein Vermieter hat verschiedene Pflichten gegenüber den Mietern seiner Immobilie zu erfüllen. Die Elementarste davon ist, dass er den verfügbaren Wohnraum zum vereinbarten Zeitpunkt, den der Mietvertrag angibt, bereitstellt. Eine Neuerung aus dem Jahr 2015 ist die Vermieterbescheinigung. Ebenso muss er dem Mieter den Schlüssel zur Wohnung übergeben.


    Eine weitere Pflicht des Vermieters besteht darin, sich um die anfallenden Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten zu kümmern. Im engeren Sinn zählen dazu Beschädigungen in der Wohnung, die der Mieter nicht verursacht hat, aber auch kleine Reparaturen oder Ausbesserungsreparaturen.


    Die Pflege des Wohnhauses zählt ebenfalls zu den Aufgaben, die ein Vermieter bewältigen muss. Das Treppenhaus sollte beispielsweise in einem sauberen Zustand sein. Dafür beauftragen viele Vermieter und Wohnungsgesellschaften eine externe Firma. Die Gebäudereinigung in Frankfurt ist dabei nicht nur für die Reinigung von Wohnraum, sondern auch für die Reinigung von gewerblichen Flächen zuständig.

    Treppe  

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Diesen Pflichten muss der Mieter einer Wohnung nachkommen

    Grundsätzlich haben die Mieter in allen Städten denselben Pflichten nachzugehen. In Großstädten ist der Wohnraum knapp, sodass hier für die Wohnungssuche gilt: Schnell sein und den Pflichten, die ein Mieter gegenüber dem Vermieter hat, nachkommen – auch dann, wenn der Mietvertrag bereits zustande kam. Dazu zählt die pünktliche Zahlung der Kaution und die monatliche Zahlung der Miete selbst. Mieter müssen sich an die Hausordnung halten und auf die anderen Mieter Rücksicht nehmen. Viele Mieter wissen nicht von der Pflicht, die Heizung einzuschalten. Wenn dies nicht erfolgt, besteht die Gefahr von Schimmel in der Wohnung. Für diesen (Folge-)Schaden kommt der Vermieter dann nicht auf. Der Mieter ist zudem verpflichtet, Schäden und Mängel in der Wohnung der Vermietung umgehend mitzuteilen.

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