Bestellerprinzip beschlossen, was Sie nun tun sollten!

  • 02.10.2014

    Bestellerprinzip beschlossen, was Sie nun tun sollten!

  • BrandNun ist es amtlich, die Mietpreisbremse sowie das Bestellerprinzip sind gestern am 01.10.2014 von der Bundesregierung beschlossen worden Die Mietpreisbremse soll dazu genutzt werden in stark nachgefragten Regionen die Mietpreise stabil zu halten und nicht zu stark ansteigen zu lassen. Hierbei hat jedes Bundesland die Möglichkeit selbst zu bestimmen für welche Städte innerhalb des Bundeslandes man eine solche Mietpreisbremse einführt. Entscheidet sich ein Bundesland dazu, so darf die Miete maximal um zehn Prozent von vergleichbaren Wohnungen in dem Gebiet abweichen. Dies gilt allerdings nicht für Neubauten, man möchte es sich nicht mit den Investoren verscherzen die neuen Wohnraum schaffen.

    Für Immobilienmakler weniger erfreulich ist das sogenannte Bestellerprinzip, auch das wurde gestern beschlossen. Das Bestellerprinzip sieht vor, dass zukünftig nur noch der Eigentümer einer Immobilie den Immobilienmakler bezahlen soll und nicht mehr wie meist üblich der Mieter. Mieter dürfen nur noch zur Kasse gebeten werden, wenn ein Suchauftrag vorliegt. Allerdings stellt dies den Makler vor empfindliche Probleme, Immobilien im eigenen Bestand dürfen in dem Fall nicht angeboten werden. Folglich muss der Makler auf die Suche nach neuen Objekten gehen. Um sein Geschäft dennoch sinnvoll weiter betreiben zu können ohne alle Vermieter zu bekehren, bieten sich Softwarelösungen wie die Maklersoftware ilogu an. Dort ist es möglich, den eigenen Immobilienbestand zur gemeinsamen Vermarktung freizugeben. Andere Nutzer der Software können somit die Eckdaten der Immobilie einsehen und bei Bedarf Kontakt zum anderen Makler aufnehmen um ein Gemeinschaftsgeschäft daraus zu machen. So hat der Makler einen fremden Bestand der bei einem Suchauftrag genutzt werden könnte. Diese Art von Gemeinschaftsgeschäften wird es in Zukunft vermehrt geben. Ein Provision vom Mieter zu nehmen ohne einen Suchauftrag zu haben und ohne fremde Immobilien dazu genutzt zu haben wird mit einem Bußgeld belegt. Die neue Regelung wird in der ersten Jahreshälfte 2015 in Kraft treten. Zwar haben Verbände bereits angekündigt eine Verfassungsbeschwerde einzulegen, doch es darf bezweifelt werden, dass dort etwas passieren wird.

     

  • Kommentare

  • 02.10.2014 12:40Kommentar von Reinhold Nack
    Mit der größte Schwachsinn, den unsere Volksveräter in der letzten Zeit verzapft haben!
    Hochgradig kriminell!!!!!
    Wird mit Sicherheit auch nicht so bleiben!
  • 02.10.2014 15:42Kommentar von Peter L.
    Recht haben Sie. Wie kann sich der Staat ein solches Recht herausnehmen. Es gilt doch nach wie vor noch immer die freie Regelung von Verträgen. In keiner anderen Branche gibt es derartigen Restriktionen. Ich hoffe eine Verfassungsbeschwerde hat Erfolg. Ansonsten werden sehr viele Makler ihrem Beruf leider nicht mehr nachgehen können und fallen künftig der Staatskasse zur Last.
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