Bestellerprinzip: Nicht genug Geld um vor dem EuGH zu klagen

  • 24.08.2015

    Bestellerprinzip: Nicht genug Geld um vor dem EuGH zu klagen

  • maklerDas Bestellerprinzip dürfte wohl für einige Makler das Unwort des Jahres sein. Seit dem ersten Juni gilt es und viele Makler leiden bereits unter mangelnden Aufträgen. Acht Makler die dem Immobilienverband Deutschland angehören haben eine Klage gegen das Bestellerprinzip eingereicht, weitere sollen noch diesen Monat folgen. Die Verfassungsbeschwerde wird vom Verband unterstützt, da man selbst nicht klagen kann. Laut Verband repräsentieren diese Makler den Querschnitt in den Reihen des Verbandes, sodass von dort aus auf andere Makler geschlossen werden kann. Die Berufsfreiheit bei der Ausübung von Wohnungsvermittlern wird durch das Bestellerprinzip eingeschränkt. Mit Wohnungssuchenden können seit Einführung des Bestellerprinzips nur noch sehr schlecht Verträge abgeschlossen werden- Hauptkritikpunkt sei, dass man eine einmal angebotene Immobilie keinem andere Interessenten anbieten darf der den Makler beauftragt hat, zumindest nicht solange man Provision von ihm möchte.

    Der zweite Immobilienverband der ebenfalls seine Mitglieder bei einer Klage unterstützen wollte ist der BVFI. Bislang ist dort lediglich eine Beschwerde in Arbeit die in diesem Monat nach Karlsruhe geschickt werden soll. Ursprünglich wollte man vor dem Europäischen Gerichtshof klagen. Die beauftragten Anwälte teilten jedoch nun einige Monate später mit, dass der EuGH nicht zuständig sei, da es eine deutsche Regelung sei die dort nicht verhandelt wird. Das benötigte Geld wäre aber ohenhin nicht vorhanden gewesen. Das Spendenkonto des BVFI zählte am Ende knapp 42.000 Euro, benötigt wurden jedoch um die 100.000 Euro. Der bisher gespendete Betrag wird nun für die Verfassungsbeschwerde eingesetzt werden. Ob die Spender eine Rückerstattung erhalten sei noch offen.

  • Kommentare

  • Dein Kommentar*
    Name*
    Email*
    Captcha
    Sicherheitscode*
    Abschicken