Gutachter für Immobilien

  • 18.03.2013

    Gutachter für Immobilien

  • Gutachten für Ihre ImmobilienJede Immobilie beinhaltet einen mehr oder weniger großen Wert, der sich aus der Komplexität von Bausubstanz, Mietwert, Renditechancen und vielen anderen Dingen zusammensetzt. Deshalb werden beim Immobilienverkauf oder Kauf, aber auch bei Erbangelegenheiten und Beleihungen hohe Anforderungen an eine realistische Wertermittlung gestellt.
    Es ist verständlich, dass jeder Veräußerer oder jedes Mitglied einer Erbengemeinschaft bei einem solchen Gutachten Kosten sparen will. Diese Bestrebungen führen jedoch, wie bereits aus zahlreichen Internetforen ersichtlich, zu großen Irritationen. Sie führen soweit, dass sogar der Gutachterausschuss einer Gemeinde angeblich ein Immobiliengutachten erstellen darf. Dem ist nicht so und zudem von einem hohen Risiko behaftet. Ein solches, von nicht autorisierten Personen erstelltes Gutachten verliert seine Rechtskraft spätestens im Streitfall und wird vor Gericht nicht anerkannt. Vielmehr muss ein rechtsbeständiges Immobiliengutachten von einem zertifizierten Gutachter für Immobilien erarbeitet werden.

    Immobiliengutachten erfordern Standortkenntnis

    Seit dem Jahr 2008 ist das Hoffmann-Sachverständigenbüro mit Sitz in Remshalden bei Stuttgart vielseitiger und bewährter Partner, wenn Immobiliengutachten erforderlich sind. Der Großraum Stuttgart ist für das Hoffmann-Sachverständigenbüro das Haupt-Einzugsgebiet. Dieses Sachverständigenbüro erstellt aber auch überregional im gesamtem deutschen Raum Immobiliengutachten. Sie kennen aus ihrer Tätigkeit die regionalen Besonderheiten des Immobilienmarktes und bewerten eine Immobilie nicht nur nach Tabellenwerten. Vielmehr fließen in ihre Gutachten beim Kauf und Verkauf auch die Marktchancen eines Objektes mit ein. Diese reichen bis hin zur Einschätzung der Renditeverbesserung durch Sanierungen, Modernisierungen oder Umnutzungen.

    Immobiliengutachten für die verschiedensten Anforderungen

    Ein Vollgutachten zu einer bebauten oder auch unbebauten Immobilie erfordert gründliche Vorgehensweise. Dazu sind umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen im Bauwesen und in der Immobilienwirtschaft erforderlich. Das Hoffmann-Sachverständigenbüro erstellt diese marktnahen Verkehrswertgutachten nach den Anforderungen des § 194 BauGB. Ein solches Vollgutachten umfasst oftmals mehr als 40 Seiten ausführlicher Berechnungen, Einschätzungen, Begutachtungen der Bausubstanz und marktwirtschaftlicher Bewertung. Sein Ergebnis hat im Streitfall gerichtlichen Bestand.
    Nicht immer sind jedoch solche Vollgutachten erforderlich. Um eine Immobilie selbst zu vermarkten, reicht dem Eigentümer oft bereits eine Einschätzung, zu welchem Verkaufspreis er sein Objekt in einer Immobilienbörse erfolgsorientiert platzieren kann. Gleiches bezieht sich auf potenzielle Käufer, die eine Immobilie erwerben möchten. Für dieses Klientel hat das Hoffmann Sachverständigenbüro ein System von preisgünstigen Beratungen geschaffen, welche bereits Auskunft zum Wert einer Immobilie geben. Es beginnt mit einem dreistufigen Angebot der Kaufberatung und wird mit dem Kurzgutachten fortgesetzt. Diese Varianten der Einschätzung einer Immobilie erhält der Kunde jeweils zum Festpreis. Ein Vollgutachten indessen wird aufgrund seiner Komplexität auf Honorarbasis nach HOAI abgerechnet.

    Immobiliengutachten für verschiedenste Objekte

    Das Hoffmann-Sachverständigenbüro bezieht seine Arbeit auf die gutachterliche Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken. Einfamilienhäuser, Einzelwohnungen und Mehrfamilienhäuser sind darin eingeschlossen.
    Die Bewertung bezieht sich außerdem auf Gewerbeobjekte jeder Art vom Bürogebäude bis zur Wohnanlage.
    Kreditinstitute fordern bei einer Beleihung oftmals ein Wertgutachten zum Objekt und auch für Investoren sind die marktwirtschaftlichen Zahlen eines Vollgutachtens wichtiger Bestandteil. Hier führt die Arbeit des Hoffmann-Sachverständigenbüros bis hin zur Bewertung kompletter Portfolios.

    Bildquelle: flickr.com © See Immobilien (CC BY-NC-SA 2.0)

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