Jeder zweite Makler von Bestellerprinzip betroffen

  • 07.12.2015

    Jeder zweite Makler von Bestellerprinzip betroffen

  • makler2Seit Juni diesen Jahres ist das Bestellerprinzip aktiv. Immobilienmakler dürfen seitdem keine Provision mehr von Interessenten einer Mietwohnung verlangen, außer sie wurden explizit beauftragt eine Immobilie zu suchen. Dann darf jedoch keine Immobilie aus dem eigenen Vermarktungsbestand angeboten werden. Also praktisch kaum umsetzbar eine Provision vom Mieter zu verlangen. Viele Makler haben Mietobjekte damit gänzlich aus dem Programm genommen, da Eigentümer auch nicht allzu oft bereit sind eine Provision für den Makler zu zahlen. In diversen Umfragen sieht die Lage unter der Immobilienmaklern nicht allzu gut aus. Mehr als die Hälfte der Vermietungsmakler sieht die wirtschaftliche Lage für sich und sein Unternehmen gefärdet. Gut 84 Prozent der Makler haben mit deutlichen Umsatzeinbrüchen zu kämpfen. Daher geht der Trend tatsächlich dazu über ausschließlich Verkaufsobjekte anzubieten. Der Schaden für die Branche durch das Bestellerprinzip lässt sich noch nicht wirklich beziffern. Durch diese Veränderung kommen immer neue Geschäftszweige auf den Markt die eine schnelle Vermittlung von Mietwohnungen zum Festpreis anbieten. Sogenannte Online-Makler, hier wird sich zeigen wie der Markt darauf reagiert und ob das Geschäft letztendlich ohne persönlichen Kontakt gut klappt.

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