Keine Änderung bei Kostenverteilung der Maklercourtage

  • 29.07.2013

    Keine Änderung bei Kostenverteilung der Maklercourtage

  • Im vergangenen Monat hat der Bundesrat die Einführung des Bestellerprinzips bei der Maklercourtage gefordert. Interessenten einer Wohnung oder eines Hauses sollten nicht mehr für den Immobilienmakler und seine Arbeit aufkommen müssen, sondern stattdessen der Eigentümer der den Makler beauftragt. Die Bundesregierung lehnte dies nun ab, im Bundestag wird also keine entsprechende Diskussion geführt. Grund für die Forderung sind die problematischen Märkte in Größstädten wie Hamburg in denen die Nachfrage sehr hoch ist. Man war der Meinung, dass vor allem Mieter abgezockt werden in dem sie zwei Monatsmieten an den Makler zahlen müssen bei Vertragsabschluss. Doch es gibt natürlich auch die andere Seite, wir haben in Deutschland Vertragsfreiheit, entsprechend kann auch danach gehandelt werden. Kein Interessent ist gezwungen eine Immobilie über einen Makler zu beziehen. Zudem muss dazu gesagt werden, dass die Problematik der Außenprovision, also Zahlung der Courtage durch den Interessenten, eigentlich nur in Regionen besteht wo die Nachfrage sehr hoch ist. In ländlichen Gegenden zahlt meist der Eigentümer die Arbeit des Maklers.

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