Mietpreisbremse in NRW und Hamburg zum 01.07. beschlossen

  • 25.06.2015

    Mietpreisbremse in NRW und Hamburg zum 01.07. beschlossen

  • bremseDie umstrittene Mietpreisbremse wird schon als Unwort des Jahres gehandelt. In Nordrhein-Westfalen und Hamburg wird sie im Juli eingeführt werden. In den einzelnen Städten darf bei einer Wiedervermietung von Objekten künftig nur eine Anhebung von maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete angesetzt  werden. Die Einführung soll vor allem die Mieter entlasten, in Wahrheit werden Mieter jedoch schon seit Bekanntgabe der Mietpreisbremse mehr belastet, da viele Vermieter vorher nochmal kräftig angezogen haben bei den Mieten. Mit der Mietpreisbremse sollen auch schlechter verdienende Mieter in Städten wie Köln und Düsseldorf künftig in guten Lagen Wohnungen erhalten. Das dies ein Irrglaube ist sieht man in der Politik nicht. Für Neubauten gilt die Regelung nicht, ebenso für umfassend modernisierte Wohnungen. Eine weitere Ausnahme ist der Fall, dass die Vormiete schon deutlich über der ortsüblichen Miete liegt, dann darf die Neuvermietung maximal bis zur Vormiete angesetzt werden. Viele Vermieter haben bereits vorgebeut und die Mieten kräftig erhöht um damit über den Mietspiegeln zu liegen. Die Mietspiegel werden noch eine interessante Rolle spielen, in Berlin ist der Mietspiegel bereits für ungültig erklärt worden. Die Mieten dort waren absolut unrealistisch niedrig und entsprechen bei weitem nicht dem aktuellen Markt.

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