Mietpreisbremse und Bestellerprinzip

  • 25.09.2014

    Mietpreisbremse und Bestellerprinzip

  • BrandDie Mietpreisbremse und das Bestellerprinzip werden schon seit geraumer Zeit in der Politik diskutiert. Doch nun könnte es langsam ernst werden für Vermieter und Immobilienmakler. Die Mietpreisbremse sieht vor, dass der Wohnungsmarkt mit den derzeit hohen Mieten entlastet werden soll. Doch die hohen Mieten sind wohl nur ein Thema in Städten wie Hamburg, Köln, München und Berlin. Die Bundesländer entscheiden selbst in welchen Städten eine solche Mietpreisbremse eingeführt wird und wo nicht. Bei einer Anwendung der Mietpreisbremse darf die Miete maximal um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Bei sehr gefragten Immobilien liegen die Preise bei bis zu 40 Prozent über vergleichbaren Angeboten. Das sich dadurch mehr Leute eine Wohnung in gefragten Regionen leisten können ist fraglich. Die Einführung der Mietpreisbremse soll Mitte kommenden Jahres stattfinden, sicher ist dies jedoch noch nicht.

    Ein weiteres interessantes Thema ist das Bestellerprinzip, welches vorsieht, dass künftig der Vermieter die Maklercourtage zahlt, außer der Mieter hat den Makler direkt mit einer Suche beauftragt. Eine Anfrage über ein Immobilienportal wäre nach Auffassung der Politik keine Beauftragung. Frei dem Motto, Vertragsfreiheit war gestern, heute regelt dies die Poltik einfach selbst. Schon jetzt gibt es zahlreiche Aussagen von Experten, dass die Kosten für die Provision auf andere Art und Weise auf den Mieter umgelegt werden. Sei es in Form von einer höheren Miete, oder Abstandszahlungen für Einbauküchen etc.  Für Mieter wird sich durch die Einführung eines Bestellerprinzips einiges ändern. Ein Immobilienmakler wird in der Regel weniger Immobilien anbieten können. Gemäß dem Fall ein Mietinteressent beauftragt einen Makler mit der Suche nach einem geeigneten Objekt, so kann der Makler zwar seine Mietangebote anbieten die bereits in der Vermarktung sind, doch darf dafür keine Provision vom Mieter verlangen. Lediglich bei neu gefundenen Immobilien ist der Mieter in der Zahlungsverpflichtung. Die Wohnungsnot wird dadurch ganz sicher nicht bekämpft, hier sollen Kosten umverteilt werden. Eine weitere Studie zeigt auf, dass mehr als 30 Prozent aller Vermieter ohnehin nur Verluste mit ihren Immobilien einfahren. Die neu gewünschten Regelungen würden bestenfalls in Großstädten greifen in denen die Nachfrage exorbitant hoch ist.

     

     

     

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