Mietpreisbremse und Bestellerprinzip sind beschlossen!

  • 05.03.2015

    Mietpreisbremse und Bestellerprinzip sind beschlossen!

  • bestellerprinzipNun ist eingetreten wo viele schon gewarnt haben, die Mietpreisbremse und das Bestellerprinzip sind durch. Der Bundestag hat entsprechend entschieden. Die Mietpreisbremse soll die Wohnungsmärkte in den Großstädten entspannen und die Mieten auf einem konstanten Niveau halten und keiner rasanten Steigerung mehr unterwerfen. Die Bundesländer entscheiden künftig selbst für welche Städte die Mietpreisbremse gelten soll. Bei einer Neuvermietung darf die Miete maximal um zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegen.

    Auch für Immobilienmakler wird sich durch das sogenannte Bestellerprinzip einiges ändern. Künftig sollen die Eigentümer der Immobilien bei einer Vermietung die Provision zahlen, bisher zahlt oftmals der neue Mieter die Provision. Dies wäre an sich noch nicht allzu dramatisch, problematisch wird es jedoch, dass der Makler keine Aufträge mehr von Privatkunden annehmen kann. Das Bestellerprinzip sieht vor, dass man einem Kunden (der dann provisionspflichtig ist) nur Immobilien anbieten darf, die nicht schon im eigenen Bestand vorhanden sind. Man muss also auf die Suche gehen, findet man eine Immobilie und der Kunde nimmt diese nicht, so darf man die Immobilie keinem anderen Kunden mehr anbieten, sofern man dafür Provision verlangen möchte. 

    Gegen das Gesetz wird wohl geklagt werden, da einige Verbände der Meinung sind, dass es in der Form verfassungswidrig sei. Mieter werden durch die neue Regelung aber keineswegs entlastet. Schon seit Bekanntwerden der Mietpreisbremse haben Vermieter die Mieten in entsprechenden Regionen saftig angezogen. Zudem wird ein suchender Mieter künftig mehr auf sich gestellt sein, da die meisten Immobilienmakler mit Außenprovision wohl den Bestand an Immobilien verkleinern werden müssen. Nicht jeder Eigentümer ist bereit die Provision zu zahlen.

     

    Das Gesetz muss nur noch durch den Bundesrat, wo es wohl keinen Widerstand geben wird. Ab Mitte des Jahres tritt es dann in etwa in Kraft.

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