Verfassungsklage gegen Bestellerprinzip geplant

  • 09.04.2015

    Verfassungsklage gegen Bestellerprinzip geplant

  • gerichtDas Bestellerprinzip ist bereits seit über einem Jahr geplant, ab Juni wird es nun ernst. Der Bundesrat hat erst kürzlich sein ok gegeben. Damit werden künftig Eigentümer einer Immobilie den Makler bei einer Vermietung zahlen müssen. Bislang zahlt ein Großteil der Mieter die Provision für den Immobilienmakler. Makler dürfen künftig zwar auch Provision vom Mieter verlangen, allerdings nur wenn dieser einen Suchauftrag erteilt. Jedoch ist das Bestellerprinzip nicht richtig durchdacht, so darf ein Makler dann keine Immobilie aus seinem Bestand anbieten. Geht er auf die Suche nach einer passenden Immobilie, so darf der Makler diese Immobilie auch nur diesem Kunden anbieten und keinem anderen. Dies ist in der Praxis natürlich nicht umsetzbar. 

    Der Immobilienverband IVD hat bereits angekündigt eine Vefassungsbeschwerde einzureichen, so soll das Bestellerprinzip überarbeitet werden.

    Einigen Maklern geht dies nicht weit genug, man möchte das Bestellerprinzip grundsätzlich kippen. So soll eine Klage vor dem Bundesgerichtshof durchgesetzt werden. Darüber hinaus soll eine Prüfung erfolgen ob das Gesetz gegen EU Recht verstößt und somit ohnehin nicht umgesetzt werden darf. Die Prozesskosten belaufen sich auf ca. 100.000 Euro, daher sollen weitere Makler mobil gemacht werden und sich beteiligen. Die Mindestbeteiligung liegt bei 100 Euro pro Makler der dabei sein möchte. Derzeit sind gut 30.000 Euro gesammelt. Aber nicht nur Immobilienmakler sind aufgefordert sich zu beteiligen, auch Vermieter dürfen teilnehmen, schließlich nutzen einige von ihnen den Makler ja ebenfalls mit einer Außenprovision, sodass der Vermieter keine Provision zahlt.

    Ob die Summe am Ende zusammenkommt bleibt abzuwarten. Wie die Erfolgsaussichten stehen darüber kann man nur spekulieren.

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