Vermieterbescheinigung ab November Pflicht

  • 22.10.2015

    Vermieterbescheinigung ab November Pflicht

  • VermieterbescheinigungAb dem ersten November gilt ein vor Jahren abgeschafftes Gesetz wieder. Die Bescheinigung des Vermieters bei einem Umzug. Vermieter sind ab November dazu verpflichtet ihren Mietern eine Bescheinigung auszustellen die einen Einzug oder Auszug protokollieren. Ohne die Bescheinigung ist eine Ummeldung bei Einwohnermeldeamt nicht mehr möglich. Zudem drohen Bußgelder von bis zu 1.000 Euro wenn die Bescheinigung nicht ausgestellt wird. Unter anderem wird festgehalten wo sich die neue Adresse befindet und wann das Einzugsdatum genau ist. Wer ins Ausland umzieht muss nur eine Abmeldebescheinigung haben und keinen neuen Wohnsitz angeben. Die Bescheinigung ist in der Kritik, da ein klarer Nutzen nicht erkennbar ist, außer ein Mieter möchte seinen neuen Wohnort nicht angeben, dann wird er aber so oder so nicht zum Einwohnermeldeamt gehen. Zudem kommt die Frage auf, wie ein Vermieter nachweisen kann die Bescheinigung ausgestellt zu haben wenn ein Mieter behauptet diese nicht erhalten zu haben. Fragen über Fragen für die es derzeit noch keine Antworten gibt.

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