Videoüberwachung auf eigenem Grundstück

  • 13.01.2015

    Videoüberwachung auf eigenem Grundstück

  • videoDie Angst vor Einbrechern nimmt zu, die Zahl der Einbrüche hat in den letzten Jahren massiv an Zuwachs verzeichnet. Aus diesem Grund möchten sich Bewohner vor ungebetenen Gästen schützen. Eine Maßnahme sind beispielsweise Videokameras, diese sollen in erste Linie abschrecken und in zweiter Linie die Möglichkeit bieten einen Täter zu überführen. Doch die richtige Positionierung ist extrem wichtig um am Ende nicht selbst belangt zu werden. So hat ein Hausbesitzer den Eingang seines Hauses mittels Videoüberwachung aufgenommen. Zwei Täter haben die Kamera nicht bemerkt und Scheiben des Hauses eingeworfen. Die Täter konnten an Hand des Videomaterials ermittelt werden. Doch der Eigentümer wurde ebenfalls zur Verantwortung gezogen, da er die Persönlichkeitsrechte des Täters verletzt hatte. Dieser klagte gegen den Eigentümer, da er nicht auf öffentlichem Raum gefilmt werden möchte. Er bekam Recht, der Fall landete dann vor dem Europäischen Gerichtshof, dieser entschied zu Gunsten des Täters.

    Wer sein Grundstück mittels Videoüberwachung sichern möchte, sollte darauf achten, dass ausschließlich der Bereich der zum Grundstück gehört gefilmt wird, weder Teile des Nachbargrundstücks noch Teile des öffentlichen Raums. Bei Mehrfamilienhäusern ist eine Videoüberwachung fast ausgeschlossen, selbst wenn alle Bewohner für eine Überwachung sind. Das Treppenhaus ist zwar eigentlich nicht öffentlich, dennoch würde es die Persönlichkeitsrechte von Besuchern etc. verletzen. Mittels Schild sollte aber grundsätzlich auf eine Überwachung hingewiesen werden um rechtliche Komplikationen zu vermeiden.

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