Beschreibung02994 Bernsdorf
Bei dem Objekt handelt es sich um ein Gewerbeanwesen in Bernsdorf.
Die Grundstücksfläche beträgt rd. 61.248,00 m².
Das großzügige Gewerbeareal stellt einen Mix aus Produktions-und Lagerflächen sowie Büroeinheiten dar und bietet zudem vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten sowohl zur Eigennutzung oder als Vermietungsreserve. Die Hallen sind teilweise beheizt, 2 Hallen verfügen über eine Kranbahn und an 3 Hallen sind Rampen vorhanden.
5.800m² Hallenflächen können neu vermietet oder sofort selbst genutzt werden.
Auf den Dächern ist teilweise eine PV-Anlage installiert. Der Vertrag läuft bis 2037 und wurde bereits durch Einmal-Zahlung abgelöst.
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"KEIN ENERGIEAUSWEIS VORHANDEN/IN VORBEREITUNG"
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Ausstattung2 Hallen mit Kranbahn
3 Hallen mit Rampen
Befahrbarkeit mit LKW 40t möglich
LagebeschreibungBernsdorf ist eine sächsische Kleinstadt im Landkreis Bautzen am nördlichen Rand der Oberlausitz mit ca. 6.300 Einwohnern.
Die Stadt liegt innerhalb ausgedehnter Wälder am äußersten Rande der Oberlausitzer Teichlandschaft etwa 11 km nördlich von Kamenz, 14 km südwestlich von Hoyerswerda und 17 km südlich von Senftenberg. Durch Bernsdorf und die angrenzenden Ortsteile führt die Bundesstraße B97, die Dresden mit Hoyerswerda verbindet. Ebenfalls besteht eine Verbindungsstraße zur Autobahn A13 nach Berlin.
Das Grundstück selbst befindet sich am nordöstlichen Ortsrand und ist direkt an die Bundesstraße angebunden. Das direkte Umfeld ist überwiegend von Freiflächen geprägt, südwestlich schließt eine Photovoltaik-Anlage an.
Sonstiges1. Die A4RES Advisory GmbH ist als Servicer für Kreditinstitute und Eigentümer tätig. Das vorgestellte Objekt kann im Auftrag des Eigentümers erworben werden.
Wir freuen uns über Ihr Interesse an dem Objekt und sind gern bereit, Ihr Angebot entgegen zu nehmen.
Gern prüfen wir auch Finanzierung und mögliche Fördermittel für Sie.
2. Dieses Exposé ist ausschließlich für den Interessenten bestimmt. Die unbefugte Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Weitergabe durch Zweitmakler ist ausdrücklich untersagt.
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Diesbezüglich verweisen wir auch auf folgendes:
Die im Expose benannte Provision wird nur dann geschuldet, wenn aufgrund unseres Nachweises und/oder unserer Vermittlung ein Erwerb des Objektes erfolgt. Ansonsten schulden Sie uns keine Zahlungen, Provisionen, Vergütungen, Aufwendungsentschädigungen etc. – es sei denn, es ist separat so vereinbart. Dies gilt unabhängig von der Frage, ob Sie den mit uns abgeschlossenen Maklervertrag widerrufen oder nicht.