Auf einer Grundstücksfläche von 530 m² ist laut Bauvoranfrage bei der Gemeinde Schenefeld ein optisch eingeschossiges Haus mit einer Grundfläche von 10,50 x 13,00 m möglich. Es handelt sich um einen unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB. Die umliegende Bebauung besteht aus Einfamilienhäusern und Doppelhaushälften. Ein Baugrundgutachten ist bereits vorhanden. Das Grundstück ist aktuell mit einem Einfamilienhaus aus dem Jahre 1946 bebaut. Die Abrisskosten für den Altbestand betragen etwa 30.000 EUR.
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