Freistehendes 1-Familienhaus mit Gewerbeeinheit (Bar) im zentralen Ortskern von Brackenheim; Das Haus aus dem Baujahr ca. 1905 befindet sich in einem renovierungsbedürftigen Zustand; Es bietet auf 2 Etagen ca. 165 m² Wohnfläche, die sich auf insgesamt 7 Zimmer, Küche, Bad und G-WC verteilen; die Gewerbeeinheit (welche für 800. - KM vermietet ist), hat eine Fläche von ca. 78 m²; die Grundstücksfläche beträgt ca. 184 m²; Kein Garten;
Kunststofffenster doppelt verglast (aus 2010) mit Rollläden, Gas-Zentralheizung (aus 2000); WW über die Heizung; Bodenbeläge: Fliesen, Laminat und Vinyl; 1 Garage und 2 Stellplätze ergänzen dieses Angebot!
Das Objekt ist vom Eigentümer bewohnt, freiwerdend nach Absprache.
ACHTUNG: Hahn Immobilien liegt zu diesem Zeitpunkt noch kein Energieausweis vor. Der Energieausweis ist nicht vorhanden/in Vorbereitung.
Lagebeschreibung
Keine Angaben
Sonstiges
Das Haus verfügt über eine Gas-Zentralheizung.
Ein Abstellraum innerhalb der Wohnräume ist natürlich vorhanden. Die Fenster verfügen standesgemäß über Rollläden. Ein Fernsehanschluss im Haus ist selbstverständlich. Durch die Netzwerkverkabelung sind Sie auch für die neuen Medien gut gerüstet.Die DSL Anbindung des Hauses ist vorhanden.
Das Haus verfügt über 1 Garage. Ebenso sind 2 Stellplätze vorhanden.
Zusammenfassung der Stellplätze:
1 Garage 2 Stellplätze
Bodenbeläge:
- geflieste Böden - Laminatboden - Linoleumboden
Küchen- und Badausstattung:
In dem Haus ist eine Einbauküche vorhanden. Das Bad des Hauses verfügt über und eine Dusche. Selbstverständlich handelt es sich um ein Tageslichtbad. Eine Gästetoilette ist natürlich auch vorhanden.
Zusammenfassung der Sanitärinstallation:
- Einbauküche - Bad mit Dusche - Bad und/oder WC mit Fenster - Gäste WC ist vorhanden
Gewerbeerlaubnis gem. §34c GewO wurde erteilt durch die Stadt Frankenthal (Pfalz) Aufsichtsbehörde: Gewerbeamt Frankenthal Handelsregister: Ludwigshafen Handelsregisternummer: HRA 60041 Ust-IdNr. DE213932738
Öffnungszeiten:
Mo-Fr von 08:30 bis 17:30 Uhr Sa von 10:00 bis 14:00 Uhr
Gem. § 16a der EnEV 2014 müssen Energieverbrauchs- /Bedarfskennwerte veröffentlicht werden. Sofern keiine Veröffentlichung erfolgt ist der Ausweis beantragt.