Es ist erforderlich, die Genehmigungsvorschriften gemäß § 14 Absatz 1 und 2 des Denkmalschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zu beachten. Auf dem Grundstück befinden sich Bäume und Sträucher. Die Erschließung erfolgt über eine öffentliche Straße. Nach dem aktuellen Flächennutzungsplan vom 25.09.2019 ist das Grundstück als Wohnbaufläche ausgewiesen, jedoch existiert noch kein Bebauungsplan gemäß § 30 des Baugesetzbuches.
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Dieses Objekt wird beim zuständigen Amtsgericht versteigert.
Verkehrswert: 3.600,00 EUR.
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