BeschreibungVerwirklichen Sie Ihren Wohntraum auf diesem attraktiven Baugrundstück in guter Wohnlage von Veldhausen. Ob Einfamilienhaus, Doppelhaus oder Reihenhaus – der Bebauungsplan lässt Ihnen viele Gestaltungsmöglichkeiten. Es besteht kein Bauzwang.
In gewachsener Wohnlage des Neuenhauser Ortsteils Veldhausen bieten wir Ihnen ein attraktives Baugrundstück (Nr. 7) mit 978 m² Grundstücksfläche zum Kauf an. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 2 und eignet sich für vielfältige Bauvorhaben: vom Einfamilienhaus über ein Doppelhaus oder Reihenhaus bis hin zu einem Haus mit mehreren Wohneinheiten (z. B. 4 Parteien) – jeweils im Rahmen der festgesetzten Baugrenzen. Ein Bauzwang besteht nicht – Sie entscheiden selbst, wann und wie Sie bauen.
Bebauungsvorgaben laut Bebauungsplan:
- Art der baulichen Nutzung: Allgemeines Wohngebiet (WA)
- Zahl der Vollgeschosse: 1 Vollgeschoss
- Grundflächenzahl (GRZ): 0,4 → max. 40 % der Grundstücksfläche bebaubar
- Geschossflächenzahl (GFZ): 0,4
- Dachform: Satteldach oder Walmdach mit 45–55° Dachneigung
- Bauweise: Innerhalb der Baugrenzen gemäß Bebauungsplan
Besonderheiten:
- Kein Bauzwang – Bebauung nach Ihren eigenen zeitlichen Vorstellungen
- Keine bekannten Altlasten
- Energieausweis nicht erforderlich (unbebautes Grundstück)
- Einkaufsmöglichkeiten, Schulen und Kindergarten sind schnell erreichbar
Hinweis:
Die Bebauung ist nur innerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen möglich. Gerne stellen wir Ihnen den vollständigen Bebauungsplan zur Verfügung.
LagebeschreibungVeldhausen ist ein über tausend Jahre altes Dorf und Kirchspiel. Seit 1970 ist die Ortschaft ein Stadtteil von Neuenhaus im Landkreis Grafschaft Bentheim. In der ca. 2,40 km² Fläche wohnen ca. 1.000 Einwohner.
Die heute steinerne evangelische- reformierte Kirche gehört mit der Windmühle und dem angrenzenden Mühlenhof zu den Wahrzeichen von Veldhausen. Auf dem Gelände des Mühen Hofs präsentiert der Mühlen- und Brauchtumsverein Veldhausen und Umgebung e. V. ein altes Müllerhaus, ein Backhaus, ein altes Bijhus, eine Wagenremise mit Schmiede und eine funktionsfähige Göpelanlage. Fünf Mal im Jahr finden regelmäßige Veranstaltungen statt.
Einkaufsmöglichkeiten sowie Banken, Apotheke, Ärzte, Kindergärten und Schulen befinden sich in unmittelbarer Nähe.
SonstigesWiderrufsbelehrung für Verbraucher:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:
RE/MAX Immobilien Grafschaft Bentheim, Veldhausener Str. 34, 49828 Neuenhaus
Tel. 05941 – 98990 0, Fax. 05941 – 98990 29, E-Mail: info@remax-grafschaft.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der in Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Käuferprovision:
Die auf Seite 2 genannte Käuferprovision (inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer, derzeit 19%) ist vom Käufer zu zahlen. Verdient und fällig wird diese erst mit notarieller Beurkundung. Die Berechnungsgrundlage ist der notariell festgeschriebene Kaufpreis.
Sämtliche Angebote sind freibleibend und basieren auf Informationen, die der Eigentümer erteilt hat; eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann deshalb nicht übernommen werden. Zwischenverkauf bzw. -vermietung bleibt dem Eigentümer vorbehalten.