Die hier angebotene Doppelhaushälfte besticht durch die qualitativ hochwertige Ausstattung und den Standort in bester, ruhiger Wohnlage der Innenstadt.
EG: - Hauswirtschaftsraum - Gäste WC - Küche/ Wohnzimmer mit Ausgang zur Terrasse
OG: - Schlafzimmer 1 mit Balkonzugang - Schlafzimmer 2 mit Balkonzugang - Schlafzimmer 3 - Tageslichtbadezimmer mit Wanne und Dusche
DG: - Großes Kinderzimmer/ Büro - Tageslichtbad mit Badewanne
Neustadt am Rübenberge verbindet Naturerlebnis, geschichtsträchtige Orte und eine lebendige Innenstadt. Die Stadt liegt inmitten einer reizvollen Landschaft aus Leineauen, Wäldern und Feldern und bietet eine charmante Mischung aus historischem Flair und modernem Stadtleben.
Neustadt am Rübenberge ist eine Stadt und selbständige Gemeinde in der niedersächsischen Region Hannover an der Leine nordöstlich von Steinhuder Meer, zwischen Bremen und Hannover gelegen.
Neustadt ist dem Großraumverkehr Hannover (GVH) angeschlossen. Damit gelten die Fahrkarten im gesamten Verkehrsgebiet für Busse und Bahnen.
Mit mehreren Einkaufszentren ist für den täglichen Bedarf gesorgt.
Reichhaltige Kultur- und Gastronomieangebote sowie die Nähe zum Steinhuder Meer mit mehreren Golfplätzen und zahlreichen Wassersportmöglichkeiten sorgen für ein großes Freizeitangebot.
Grund- und weiterführende Schulen sind vorhanden, ebenso mehrere Kindergärten. Auch die ärztliche Versorgung ist mit niedergelassenen Ärzten sowie einem Krankenhaus abgesichert.
Sonstiges
Ein Energieausweis ist beauftragt und liegt bei Besichtigung vor. --- Der Nachweis der Objekte erfolgt mit den Angaben, die uns vom Objektauftraggeber gemacht worden sind. Eine Garantie für die Richtigkeit dieser Angaben wird nicht übernommen. Die Haftung für eine etwaige Unrichtigkeit der gemachten und von uns weiter gegebenen Angaben ist ausgeschlossen.
Das Angebot ist nur für Sie bestimmt und darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Eine Weitergabe verpflichtet zum Schadenersatz, falls ein Dritter dadurch zum Vertragsabschluss kommt. Die Provision inkl. MwSt. ist bei Abschluss eines Kauf-/Mietvertrages durch unseren Nachweis oder unsere Vermittlung fällig.
Die Kontaktaufnahme zwischen Käufer und Verkäufer ist grundsätzlich über uns einzuleiten. Bei Direktverhandlungen ist auf uns Bezug zu nehmen und uns über das Ergebnis Nachricht zu geben. Soweit keine Regelung vereinbart ist, darf eine Innenbesichtigung nur im Einvernehmen mit uns und der Verkäuferseite vorgenommen werden.