BeschreibungDieses ca. 820 qm große Grundstück in Poppenreuth bietet vielfältige Möglichkeiten für eine individuelle Bebauung. Aktuell befindet sich auf dem Grundstück ein stark sanierungsbedürftiges Einfamilienhaus aus dem Jahr 1946 mit einer Wohnfläche von ca. 133 qm, das teilunterkellert ist. Das Gebäude kann abgerissen werden, um Platz für ein modernes Neubauprojekt zu schaffen.
Da für das Grundstück kein Bebauungsplan vorliegt, richtet sich eine mögliche Bebauung nach den gegebenen städtebaulichen Vorgaben der Umgebung (§34). In der Nachbarschaft befinden sich zahlreiche Mehrfamilienhäuser, wodurch sich das Grundstück insbesondere für Kapitalanleger eignet, die z.B. ein Mehrparteienhaus realisieren möchten. Das direkt angrenzende MFH umfasst knapp 600 qm reine Wohnfläche.
Selbstverständlich liegt ihnen, dass frei und Sie können natürlich auch für sich und ihre Familie ein Einzelhaus erstellen lassen.
Hier haben Sie alle Möglichkeiten.
Überzeugen Sie sich selbst und vereinbaren Sie noch heute einen Besichtigungstermin. Ansprechpartnerin Frau Ebel.
Weitere Angebote unter www.GARANT-IMMO.de
LagebeschreibungDas Wohngrundstück liegt im beliebten Stadtteil Fürth-Poppenreuth, der durch eine ruhige Wohnatmosphäre überzeugt und gleichzeitig eine gute Anbindung an das städtische Leben bietet. Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kindergärten sowie diverse Freizeitangebote sind in unmittelbarer Nähe bequem erreichbar.
Auch die Verkehrsanbindung ist sehr gut: Zahlreiche Bus- und Bahnlinien sorgen für schnelle Verbindungen innerhalb Fürths sowie in die umliegenden Städte. Über die nahegelegenen Autobahnen A73 und A3 sind auch Nürnberg, Erlangen und weitere Städte schnell erreichbar.
Fürth-Poppenreuth verbindet somit ruhiges Wohnen mit hoher Mobilität. Die Nähe zu Nürnberg ermöglicht den Bewohnern zusätzlich einen leichten Zugang zu einem breiten Angebot an Kultur, Gastronomie und wirtschaftlichen Möglichkeiten.
SonstigesAktuell ist die Immobilien von der Eigentümerin bewohnt. Diese wird sechs Monate nach Kaufabschluss ausziehen. Nach Beurkundung des Kaufvertrags und Eintragung der Auflassungsvormerkung wird eine Teilzahlung von 50 % des Kaufpreises fällig. Die Restzahlung erfolgt nach Übergabe der Immobilie, spätestens jedoch am 30.06.2026.