BeschreibungAufteilung:
EG, Flur mit Treppe zum OG, Esszimmer, Wohnzimmer mit Kamin, Küche, Heizungsraum, Vorrat, Schlafzimmer, hintere Flur, Bad mit WC Dusche und Waschtisch, HWR mit Waschmachinenanschluss, Doppelter Wintergarten.
OG, Flur, zwei Zimmer, Bad mit Wanne, WC und Waschtisch, Durchgang zum Einliegerwohnung, Flur, Küche, Zimmer, Schlafzimmer, Schlafzimmer, Stauraum, Flur, Dachterrasse/wintergarten auf garage.
Einliegerwohnung mittels Verzinkter Treppe über eigener Eingang zu erreichen.
Garage, 2. Garage mit Werkstatt, Überdachter Terrasse, Großer Garten.
Heizungstherme 2019 neu
Dach Werkstatt und Terrasse erneuert mit Wellblechplatten
Edelstahl Schornstein
Glasfaser- Anschluss
Doppelverglaste Kunststofffenster, teils Rollläden
Velux-Fenster Schlafzimmer EG 2 stück
Im Altlastenkataster sind keine Eintragungen.
Das Flurstück ist frei von Baulasten.
Abbruch und Neubau ist möglich. Bei dem Grundstück handelt es sich um ein Gebiet nach § 34 Baugesetzbuch und demnach um einen unbeplanten Innenbereich. Es gibt keinen Bebauungsplan und keine Innenbereichssatzung als Grundlage zur Bebauung.
Im Innenbereich gilt i.d.R. das Einfügungsgebot. Ein Neu- bzw. Umbau sollte sich in Größe, Ausrichtung, Straßenflucht usw. an die unmittelbare benachbarte Bebauung richten, bspw. an Haus-Nr. 6 oder 12 auf der nordöstlichen Seite. Oder man errichtet ein Gebäude, das dem vorherigen Bestand ähnelt.
Die Anforderungen der Niedersächsischen Bauordnung sind grundsätzlich einzuhalten.
LagebeschreibungRuhige Randlage von Nordgeorgsfehn OT in der Gemeinde Uplengen. Südwestlage des Grundstücks am Ackerrand. Grundstück liegt im geschlossene Ortschaft.
SonstigesWeiteres auf Anfrage