Die Fläche liegt zwischen den Hausnummern 20 und 24, ist derzeit unbebaut und verfügt noch über keine eigene Zufahrt zur Oldenburger Straße. Die Genehmigung für eine Zufahrt wurde bereits zugesagt; der Käufer kann diese auf eigene Kosten herstellen lassen. Das Flurstück 24/17, Flur 22 in der Gemarkung Hesel, umfasst eine Fläche von 1.264 m². Es liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. HE11 Hesel-Kernbereich und ist als Mischgebiet ausgewiesen. Ein Ausschnitt des Bebauungsplans sowie die textlichen Festsetzungen sind dem Exposé beigefügt. Gebäude müssen im Erdgeschoss gewerblich genutzt werden, im Obergeschoss ist Wohnen erlaubt. Der vollständige Bebauungsplan kann unter dem Link Samtgemeinde Hesel | Bebauungsplaene eingesehen werden und ist als Anlage dem Exposé beigefügt.
Lagebeschreibung
Das angebotene Gewerbegrundstück befindet sich südlich der Oldenburger Straße (L24) im Ortskern von Hesel.