Im Jahr 2021 wurde ein Antrag auf Baugenehmigung für den Bau eines Einfamilienhauses und eines Zweifamilienhauses gestellt, der jedoch nicht verlängert wurde. Die planungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben für Einzelhäuser im Allgemeinen Wohngebiet wird für den vorderen und mittleren Teil des Grundstücks beurteilt, während die hinteren 30 Meter als Waldschutzstreifen ausgewiesen sind.
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Dieses Objekt wird beim zuständigen Amtsgericht versteigert.
Verkehrswert: 320.000,00 EUR.
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