BeschreibungMitten im Herzen der historischen Altstadt von Oppenheim befindet sich diese außergewöhnlich charmante Hofreite aus dem 18. Jahrhundert. Das Anwesen verbindet den unverwechselbaren Charakter eines historischen Gebäudes mit großzügigen Flächen und vielseitigen Nutzungsmöglichkeiten. Auf einem Grundstück von ca. 517 m² entfaltet sich hier ein besonderes Wohnensemble mit derzeit zwei bis drei möglichen Wohneinheiten, verschiedenen Nebenflächen sowie einem beeindruckenden historischen Tiefkeller.
Der Gewölbekeller gehört zwar nicht zum bekannten Oppenheimer Kellerlabyrinth, erzählt jedoch auf seine eigene Weise Geschichte und birgt einige spannende historische Details. Hier wird die Vergangenheit des Hauses auf eindrucksvolle Weise spürbar.
Derzeit wird das Gebäude von zwei Parteien bewohnt, die das Erdgeschoss sowie das 1. Obergeschoss nutzen. Darüber hinaus bietet das bereits weitgehend ausgebaute Dachgeschoss zusätzliches Potenzial für eine weitere Wohneinheit oder großzügigen Wohnraum. Die Fläche im Dachgeschoss umfasst ca. 80 m². Für die Fertigstellung fehlen aktuell noch die Stromversorgung, die Sanitärinstallationen sowie der finale Innenausbau – eine wunderbare Gelegenheit, die Räume ganz nach den eigenen Vorstellungen zu gestalten.
Im Jahr 2012 wurde das Haus umfassend und mit viel Bedacht saniert und dabei sinnvoll in separate Wohnbereiche aufgeteilt. Im Erdgeschoss befindet sich eine großzügige Wohnung mit etwa 150 m² Wohnfläche, die durch ihre Weitläufigkeit und den historischen Charme besticht. Im Obergeschoss liegt eine weitere Wohnung mit ca. 85 m², die ebenfalls ein behagliches und besonderes Wohngefühl vermittelt.
Ein besonderes Highlight sind die zwei großzügigen Dachterrassen mit einer Gesamtfläche von rund 180 m². Sie bieten außergewöhnlich viel Platz für entspannte Stunden im Freien, gesellige Abende oder eine grüne Oase über den Dächern der Altstadt – ein seltenes Privileg in dieser Lage.
Zusätzlich bietet das ehemalige Kelterhaus auf dem Grundstück großzügige Stellflächen mit Platz für bis zu sechs PKW – eine echte Besonderheit in der Altstadt und ein wertvoller Komfort für Bewohner und Gäste.
Die derzeitigen jährlichen Mieteinnahmen belaufen sich auf ca. 22.200 €, wodurch das Objekt neben seinem besonderen Wohnwert auch für Kapitalanleger interessant ist.
Diese Hofreite ist weit mehr als nur eine Immobilie – sie ist ein Stück Geschichte, das Raum für neue Ideen, individuelles Wohnen und besondere Lebenskonzepte bietet. Ein seltenes Angebot für Menschen, die das Besondere lieben und den Charme historischer Gebäude zu schätzen wissen.
LagebeschreibungDie historisch bedeutende Kleinstadt Oppenheim liegt ca. 20 km südlich von Mainz und somit am Rande des Rhein-Main-Gebiets. Die hübsche Altstadt mit Ihren historischen Bauwerken "Katharinenkirche" und "Burgruine Landskron" ist weit über die Landesgrenzen hinaus bekannt. Dazu trug in den letzten Jahren auch die konsequente touristische Erschließung bei. Das nunmehr weit bekannte Oppenheimer Kellerlabyrinth unter der kompletten, zentralen Altstadt ist wohl einzigartig in Deutschland und ein weiteres Aushängeschild der Stadt. Schöne sanierte Fachwerkhäuser und das schöne barocke Rathaus mit seinem Stufengiebel, säumen den idyllischen Marktplatz. Seit Jahren ist die beschauliche Kleinstadt am Rhein mit hervorragender Infrastruktur und Verkehrsanbindung mehr als nur ein Geheimtipp für echte Lebensqualität. Insbesondere junge Familien schätzen die ausgezeichnete Versorgung mit div. KITAs, Grundschule, IGS und Gymnasium sowie Kinderärzten und weiteren Fachärzten in 2 Ärztehäusern, Apotheken und allen erdenklichen Einkaufsmärkten und Discountern. Vom hiesigen Bahnhof erreichen Sie die Landeshauptstadt Mainz mit der S-Bahn in nur 20 Minuten.
SonstigesBESICHTIGUNGEN:
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Alle Angaben beruhen auf Aussagen des Eigentümers, für deren Richtigkeit übernimmt der Immobilienpunkt Rheinhessen (von Bierbrauer zu Brennstein Immobilien GmbH) keine Gewähr. Für Bilder im Internet wird keine Haftung übernommen, Basis ist die Besichtigung. Die beschriebenen Eigenschaften werden erst durch Schriftform bei Abschluss des Kauf- oder Mietvertrags rechtsverbindlich.
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