Das Grundstück befindet sich im unteren Hangbereich und ist bebaut mit einem freistehenden, abrissreifen Dreifamilienhaus. Als Besonderheit ist der obere Grundstücksteil zusätzlich über die Parallelstraße begeh- oder befahrbar. Ein Bauvorhaben kann erfolgen nach §34 BauGb, dass heißt, nach Art und Maß der Nachbarschaftsbebauung. Gerne zeigen wir Ihnen die Möglichkeiten bei einer Begehung.