BeschreibungBauen und wohnen Sie dort, wo andere Urlaub machen!
Inmitten der naturbelassenen Schwarzwaldlandschaft in Gütenbach sind zwei Neubaugebiete in der Entstehungsphase. Eine exklusive Wohnlage für anspruchsvolle Bauherren und Familien.
Die Grundstücke liegen am Ortsrand auf einem Hügel mit teils unverbaubarem Panoramablick in die Schwarzwälder Landschaft, frischer Luft und einer Ruhe, die in dieser Qualität selten geworden ist.
Je nach Bauvorhaben und Platzbedarf stehen Grundstücke unterschiedlicher Größe zur Verfügung.
Von ca. 450 qm bis ca. 1.500 qm ist für vielseitige Bauprojekte das passende Grundstück dabei, sei es als Erst- oder Zweitwohnsitz, ein dauerhafter Wohnsitz oder auch ein Ferienhäuschen. Entscheiden Sie selbst :-)
Alle Grundstücke sind bereits vollständig erschlossen und an das Glasfasernetz angeschlossen.
Dank der Lage im allgemeinen Wohngebiet mit bestehendem Bebauungsplan für das Gesamtareal sind die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen klar geregelt.
Die genauen Bebauungsvorschriften entnehmen Sie bitte dem gültigen Bebauungsplan der Gemeinde Gütenbach.
Wer den Traum von der eigenen Immobilie im Grünen verwirklichen möchte, ohne auf Infrastruktur verzichten zu müssen, für den ist genau hier ist der richtige Ort!
Weitere Angebote unter www.GARANT-IMMO.de
LagebeschreibungFür das gesamte Neubaugebiet liegt ein rechtskräftiger Bebauungsplan vor, der die Bebauungsmöglichkeiten für jedes einzelne Grundstück verbindlich regelt. Interessenten werden gebeten, sich vor einer Kaufentscheidung mit den Festsetzungen des Bebauungsplans der Gemeinde Gütenbach vertraut zu machen. Angaben zur zulässigen Bebauung erfolgen ausdrücklich ohne Gewähr. Maßgeblich sind ausschließlich die Festsetzungen des gültigen Bebauungsplans sowie die Auskunft der zuständigen Baugenehmigungsbehörde.
SonstigesFür das gesamte Neubaugebiet liegt ein rechtskräftiger Bebauungsplan vor, der die Bebauungsmöglichkeiten für jedes einzelne Grundstück verbindlich regelt.
Interessenten werden gebeten, sich vor einer Kaufentscheidung mit den Festsetzungen des Bebauungsplans der Gemeinde Gütenbach vertraut zu machen.
Angaben zur zulässigen Bebauung erfolgen ausdrücklich ohne Gewähr. Maßgeblich sind ausschließlich die Festsetzungen des gültigen Bebauungsplans sowie die Auskunft der zuständigen Baugenehmigungsbehörde.