BeschreibungZur Vermietung steht eine gut geschnittene 2-Zimmer-Wohnung im 2. Obergeschoss eines gepflegten Mehrfamilienwohnhauses in Weiden-Stockerhut.
Die Wohnung bietet auf ca. 52 m² Wohnfläche eine zweckmäßige Aufteilung mit Diele bzw. Flur, Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche und Badezimmer. Ergänzend gehört ein Kellerabteil zur Wohnung.
Das Badezimmer ist mit Badewanne und Fenster ausgestattet. Die Beheizung erfolgt über eine Zentralheizung; die Warmwasserbereitung erfolgt elektrisch über einen Boiler.
Die Wohnung eignet sich insbesondere für eine Einzelperson oder ein Paar, die eine gepflegte Wohnung in ruhiger Wohnlage mit guter Erreichbarkeit der Einrichtungen des täglichen Bedarfs suchen.
Aufteilung
Diele / Flur / Garderobe
Wohnzimmer
Schlafzimmer
Küche
Badezimmer mit Fenster und Badewanne
Kellerabteil
Ausstattung2 Zimmer
ca. 52 m² Wohnfläche
2. Obergeschoss
Bad mit Badewanne und Fenster
Zentralheizung
elektrische Warmwasserbereitung über Boiler
Bodenbeläge: Laminat, PVC und Fliesen
Kunststofffenster mit Isolierverglasung
Kunststoffrollläden
Kellerabteil
kein Balkon
kein Aufzug
Die vorhandene Einbauküche gehört dem Vormieter und kann nach separater Vereinbarung für 500,00 € übernommen werden.
LagebeschreibungDie Wohnung befindet sich in Weiden-Stockerhut, in einer Stadtrandlage innerhalb eines Wohngebietes. Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf sind fußläufig erreichbar. Die Stadt Weiden bietet eine gute Infrastruktur mit Einkaufsmöglichkeiten, Dienstleistungen, Schulen, Ärzten sowie weiteren Einrichtungen des täglichen Lebens.
SonstigesEnergieangaben
Energieausweis: Verbrauchsausweis
Energieträger: Gas
Energieverbrauch: ca. 112,76 kWh/(m²a)
Energieeffizienzklasse: D
Baujahr des Gebäudes: 1950
Energieausweis gültig bis: 18.03.2029
Warmwasser im Energieverbrauch nicht enthalten
Sonstiges
Alle Angaben beruhen auf den vorliegenden Informationen des Eigentümers bzw. Anbieters. Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben kann nicht übernommen werden. Zwischenvermietung und Irrtum bleiben vorbehalten.
Besichtigungen sind nach vorheriger Abstimmung möglich.