BeschreibungAngeboten wird ein Grundstück mit einer Fläche von ca. 402 qm, bebaut mit einer denkmalgeschützten Scheune die aktuell als Garage genutzt wird.
Die derzeitigen Mieteinnahmen belaufen sich auf 6000 € jährlich.
Eine interessante Gelegenheit für Kapitalanleger, die auf der Suche nach einer renditestarken und ausbaufähigen Immobilie sind.
LagebeschreibungDiese Immobilie befindet sich in zentraler Lage von Raumbach, einer ruhigen Ortsgemeinde in Rheinland-Pfalz. Die Umgebung ist geprägt von einer angenehmen Wohn- und Ortsstruktur mit kurzen Wegen zu den Einrichtungen des täglichen Bedarfs. Durch die gute Anbindung an das regionale Straßennetz sind umliegende Gemeinden und größere Orte bequem erreichbar.
Die Lage eignet sich ideal für Anwohner, Pendler oder Personen, die eine praktische und gut erreichbare Parkmöglichkeit in Raumbach suchen. Die übersichtliche Umgebung ermöglicht eine unkomplizierte Zufahrt und bietet eine komfortable Ergänzung zur bestehenden Wohn- oder Arbeitssituation.
SonstigesHAFTUNG:
Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtum, Zwischenverkauf, Zwischenvermietung oder sonstiger anderweitiger Verwertung.
GELDWÄSCHE:
GEIBERGER Immobilien ist gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 14, und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung, die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – etwa mittels einer Kopie. Bei juristischen Personen benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass wir als Makler diese Unterlagen fünf Jahre aufbewahren müssen.