BeschreibungDieses kleine, aktuell vermietete, Einfamilienhaus in Roth bietet auf einer Wohnfläche von ca. 60 m² ein kompaktes, funktionales Zuhause mit vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten. Das Haus verfügt über insgesamt 3 Zimmer, darunter ausreichend Platz für Wohnen, Schlafen und Arbeiten. Ergänzt wird das Raumangebot durch ein Badezimmer.
Das Grundstück umfasst ca. 125 m² und bietet damit einen überschaubaren Außenbereich, der sich angenehm pflegen lässt. Die Ausstattung ist einfach gehalten und bietet die ideale Grundlage für Eigennutzer, die ihre eigenen Vorstellungen umsetzen möchten. Auch für Kapitalanleger ist diese Immobilie interessant da sich gute 10% Rendite erzielen lassen.
Durch die gute Aufteilung und die kompakte Größe eignet sich das Haus besonders für Singles, Paare oder kleine Familien, die ein gemütliches Eigenheim in Roth suchen.
LagebeschreibungDas Einfamilienhaus befindet sich in ruhiger und gewachsener Wohnlage in Roth, einer gepflegten Ortsgemeinde in Rheinland-Pfalz. Die Umgebung ist geprägt von Einfamilienhäusern, viel Grün und einer angenehmen nachbarschaftlichen Atmosphäre. Hier verbinden sich naturnahes Wohnen und eine gute Erreichbarkeit der umliegenden Gemeinden auf ansprechende Weise.
Die Lage bietet ideale Voraussetzungen für alle, die ein ruhiges Wohnumfeld mit hoher Lebensqualität schätzen. Spazier- und Erholungsmöglichkeiten in der umliegenden Natur befinden sich in unmittelbarer Nähe und laden zu Freizeitaktivitäten im Grünen ein. Gleichzeitig sind Einrichtungen des täglichen Bedarfs, Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kindergärten sowie medizinische Versorgung in den nahegelegenen Orten gut erreichbar.
Durch die verkehrsgünstige Anbindung gelangen Sie bequem in die umliegenden Städte und Gemeinden der Region. Auch Pendler profitieren von der guten Erreichbarkeit wichtiger Verkehrswege. Insgesamt bietet die Lage eine attraktive Kombination aus ländlicher Ruhe, naturnahem Wohnkomfort und praktischer Nähe zur regionalen Infrastruktur.
SonstigesHAFTUNG:
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GELDWÄSCHE:
GEIBERGER Immobilien ist gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 14, und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung, die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – etwa mittels einer Kopie. Bei juristischen Personen benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass wir als Makler diese Unterlagen fünf Jahre aufbewahren müssen.