Beschreibung599 m² für neue Ideen in einer gewachsenen Wohnlage.
In der Kreuzelbergstraße in Karlsruhe-Grünwinkel bietet dieses Grundstück die Gelegenheit, ein neues Zuhause nach eigenen Vorstellungen zu planen. Es liegt in der Alten Heidenstückersiedlung, deren aufgelockerte Bebauung mit Wohnhäusern und Gärten den Charakter der Nachbarschaft prägt.
Auf dem Grundstück befinden sich derzeit ein Einfamilienhaus mit Anbau sowie eine Garage. Das Angebot richtet sich insbesondere an Interessenten, die das Grundstück neu entwickeln möchten. Der vorhandene Gebäudebestand ist dabei zum Abriss vorgesehen.
Für das Flurstück gelten die Bebauungspläne Nr. 203 und Nr. 537a der Stadt Karlsruhe. Sie bilden den Rahmen für die Planung; Art und Umfang eines konkreten Bauvorhabens sind anhand der geltenden Festsetzungen und weiteren öffentlich-rechtlichen Vorgaben mit der zuständigen Baurechtsbehörde zu klären.
Die Stellungnahme der Stadt Karlsruhe vom 28. August 2026 sowie ein aktueller Auszug aus dem Liegenschaftskataster liegen vor und können Kaufinteressenten zur Einsicht zur Verfügung gestellt werden.
Ein Grundstück für Menschen, die in einer gewachsenen Nachbarschaft etwas Eigenes entstehen lassen möchten.
Ausstattung• Grundstücksfläche ca. 599 m²
• Einfamilienhaus mit Anbau und Garage als vorhandener Gebäudebestand
• Altbestand im Rahmen einer Neuentwicklung zum Abriss vorgesehen
• Gewachsene Wohnlage in der Alten Heidenstückersiedlung
• Für das Flurstück gelten die Bebauungspläne Nr. 203 und Nr. 537a der Stadt Karlsruhe
• Stellungnahme der Stadt Karlsruhe vom 28.08.2026 und aktueller Auszug aus dem Liegenschaftskataster liegen vor
• Art und Umfang eines konkreten Bauvorhabens sind anhand der geltenden Festsetzungen und weiteren Vorgaben mit der zuständigen Baurechtsbehörde zu klären
LagebeschreibungDas Grundstück liegt in der Alten Heidenstückersiedlung im Karlsruher Stadtteil Grünwinkel. Die gewachsene Wohnlage ist geprägt von Einfamilienhäusern, Gärten und einer aufgelockerten Bebauung.
Die Kreuzelbergstraße bietet ein angenehmes Wohnumfeld mit guter Anbindung an die Stadt. Schulen, Kindergärten, Einkaufsmöglichkeiten und Einrichtungen des täglichen Bedarfs befinden sich in Grünwinkel und den angrenzenden Stadtteilen. Bus und Straßenbahn ergänzen die Verkehrsanbindung.
Über die B 36 und die Südtangente sind die Karlsruher Innenstadt und weitere Ziele in der Region gut erreichbar. Grünflächen und Freizeitangebote in der Umgebung bieten vielfältige Möglichkeiten für Erholung und Bewegung.
Hier verbindet sich die Atmosphäre einer gewachsenen Wohnsiedlung mit den Vorzügen des Karlsruher Stadtlebens.
SonstigesHinweise / Rechtliches / Sonstiges
Das ca. 599 m² große Grundstück wird mit vorhandenem Gebäudebestand im Hinblick auf dessen Rückbau und eine anschließende Neuentwicklung angeboten. Der Schwerpunkt der Vermarktung liegt auf dem Grundstück.
Für das Flurstück gelten die Bebauungspläne Nr. 203 und Nr. 537a der Stadt Karlsruhe. Die Angaben zu einer möglichen zukünftigen Bebauung beruhen auf den vorliegenden Unterlagen. Sie stellen keine Zusicherung dar, dass ein bestimmtes Bauvorhaben genehmigt werden kann. Art und Umfang einer Bebauung sind anhand der geltenden Festsetzungen und der weiteren öffentlich-rechtlichen Vorgaben mit der zuständigen Baurechtsbehörde zu klären.
Im Baulastenverzeichnis ist eine Baulast aus dem Jahr 1964 eingetragen, die eine bauliche Erweiterung der bestehenden Kleinsiedlungsstelle betrifft. Die Baulast besteht nach Auskunft der Stadt Karlsruhe weiterhin. Ihre Auswirkungen auf einen Rückbau und ein konkretes Neubauvorhaben sind mit der zuständigen Behörde zu klären. Im Grundbuch ist außerdem ein Vorkaufsrecht zugunsten der Stadt Karlsruhe eingetragen.
Die Stellungnahme der Stadt Karlsruhe vom 28.08.2026 und ein aktueller Auszug aus dem Liegenschaftskataster liegen vor. Weitere verfügbare Unterlagen stellen wir Kaufinteressenten im Rahmen des Vermarktungsprozesses zur Verfügung. Zu einzelnen grundstücksbezogenen Fragen stehen behördliche Auskünfte noch aus.
Altbestand / Energieausweis
Auf dem Grundstück befinden sich ein Einfamilienhaus mit Anbau sowie eine Garage. Der Gebäudebestand wurde im Verkehrswertgutachten als stark schadhaft und wirtschaftlich überaltert bewertet. Das Wohnhaus ist nach aktuellem Stand nicht betretbar; eine Innenbesichtigung wird nicht angeboten. Das Angebot erfolgt im Hinblick auf den vorgesehenen Rückbau des Gebäudebestands.
Ein Energieausweis für das Wohnhaus liegt nicht vor.
Angaben und Abbildungen
Die Angaben in diesem Exposé wurden anhand der von Eigentümern, Behörden und sonstigen Dritten zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen zusammengestellt. Für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird keine Gewähr übernommen. Insbesondere sind Flächen-, Maß- und Bebauungsangaben keine Zusicherung einer bestimmten Beschaffenheit oder Genehmigungsfähigkeit. Kaufinteressenten wird empfohlen, die für ihr Vorhaben wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten anhand der Unterlagen sowie gegebenenfalls durch geeignete Fachleute prüfen zu lassen.
Soweit Abbildungen digital bearbeitet, optimiert oder als Visualisierung erstellt wurden, dienen sie ausschließlich der Veranschaulichung. Sie können vom tatsächlichen Zustand abweichen und stellen weder eine Planung noch eine Zusage für eine genehmigungsfähige Bebauung dar. Maßgeblich sind der tatsächliche Zustand, die Originalunterlagen und die öffentlich-rechtlichen Vorgaben.
Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
Besichtigungen
Grundstückstermine erfolgen ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung über:
Immoscal Immobilien
Frau Süreyya Cal
Tel.: +49 172 731 4023
Eine Innenbesichtigung des Wohnhauses ist nicht möglich. Bitte betreten Sie weder das Grundstück noch den Gebäudebestand ohne vorherige Abstimmung.
Käuferprovision
Die Käuferprovision beträgt 3,57 % des notariell beurkundeten Kaufpreises einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sie wird mit Abschluss des notariellen Kaufvertrags verdient und fällig.
Hinweis gemäß Geldwäschegesetz (GwG)
Immoscal Immobilien ist verpflichtet, die Identität der Vertragsparteien sowie gegebenenfalls weiterer nach dem Geldwäschegesetz zu identifizierender Personen festzustellen und zu überprüfen. Die hierfür erforderlichen Angaben und Nachweise sind im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang zur Verfügung zu stellen. Die erhobenen Daten werden nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben verarbeitet und aufbewahrt.