Geld sparen durch Stromanbieterwechsel

  • 16.07.2013

    Geld sparen durch Stromanbieterwechsel

  • Durch einen Stromanbieterwechsel lassen sich pro Jahr manchmal mehrere Hundert Euro einsparen. Gerade für Immobilien-Neuerwerber, die viel Geld für ihr neues Haus ausgegeben haben und sparen wollen, ist es ratsam, vor Vertragsabschluss mit dem bisherigen Stromlieferanten einen Anbieter-Vergleich durchzuführen. Denn die Auswahlmöglichkeit der Energielieferanten ist auch vom Standort der Immobilie abhängig. Nicht alle Stromanbieter beliefern auch alle Städte und Gemeinden. Interessenten finden weitere Informationen über verfügbare und günstige Stromtarife bei Toptarif.

    Doch auf was ist bei einem Wechsel zu achten?

    Den passenden Tarif finden

    Ein Wechsel zu einem anderen Energielieferanten ist unkompliziert und einfach: Es muss lediglich ein einziges Formular ausgefüllt werden. Den Rest erledigt der neue Vertragspartner!

    StromanbieterDabei erfolgt der Wechsel vollkommen unbemerkt vom Verbraucher und ohne jegliche technische Änderung. Die Belieferung mit Strom ist gesetzlich garantiert, da der zuständige örtliche Grundversorger verpflichtet ist, jeden Haushalt mit Strom zu beliefern. Auch nach erfolgtem Wechsel verbleiben alle Leitungen sowie der Zähler im Besitz des Netzbetreibers oder Messstellenbetreibers. Das Ablesen der Zählerstände erfolgt vom neuen Anbieter oder vom Netzbetreiber.

    Nach wie vor werden alle notwendigen Wartungsarbeiten vom örtlichen Netzbetreiber vorgenommen. Dies gilt auch für den Entstörungsdienst. Am Stromzähler selber müssen für den Wechsel keine weiteren technischen Arbeiten vorgenommen werden.

    Neben den persönlichen Daten sind für einen Wechsel noch weitere Angaben notwendig. Dies sind der gewünschte Liefertermin, die Zählernummer sowie die Angabe des bisherigen Stromversorgers inklusive Angabe der Kundennummer desselben. Erst zum Wechseltermin muss der Zählerstand angegeben werden.

    Um einen Vergleich starten zu können, wird zudem der Stromverbrauch des vergangenen Jahres benötigt. Liegt dieser nicht zur Hand, kann auch mit Durchschnittswerten ein Preisvergleich gestartet werden. In der Regel liegt der Durchschnittsverbrauch eines Singles pro Jahr bei 1.500 kWh, eines Paares bei 2.800 kWh, einer Familie bei 4.000 kWh und einer Großfamilie bei 6.000 kWh.

    Kündigung des alten Stromanbieters erfolgt durch neuen Anbieter

    Die meisten Energielieferanten bieten an, den Wechselauftrag online abzuschicken. Dadurch kann der Wechsel bequem von Zuhause aus erfolgen. Alternativ besteht jedoch auch die Möglichkeit, den Antrag direkt auszudrucken und auf dem Postwege zuzuschicken. Sollten notwendige Angaben im Antrag fehlen, wird sich ein Servicemitarbeiter per E-Mail oder telefonisch an dem Antragsteller wenden. Daher sollten die Angaben der Telefonnummer und der E-Mail-Adresse korrekt sein.

    Da noch bis zu 14 Tage nach Unterzeichnung ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht, ist der Kunde auch stets auf der sicheren Seite. In der Regel wird gleich im Antrag der neue Stromanbieter mit der Kündigung des alten Vertrages beauftragt. Der neue Versorger benötigt normalerweise vier Wochen für die Kündigung. Ist ein schnellerer Wechsel gewünscht, sollte der Kunde die Kündigung daher besser selber vornehmen. Die gilt ebenso bei Tariferhöhungen des alten Anbieters, denn in diesem Fall bestehen recht kurze Fristen für eine Sonderkündigung. Diese liegt zumeist bei 14 Tagen.

    Ist bereits vor Antragsstellung beim neuen Stromlieferanten eine Kündigung des alten erfolgt, so sollte dies unbedingt auf dem Antrag beim neuen Stromversorger vermerkt werden. Die Kündigung beim alten Stromanbieter muss dabei stets schriftlich erfolgen.

    Wechselmöglichkeit bei Umzug

    Soll ein Wechsel des Stromanbieters gleichzeitig mit einem Umzug erfolgen, so muss rechtzeitig ein neuer Energielieferant gefunden werden. Denn die Vertragsunterlagen sollten so früh wie möglich beim neuen Versorger eintreffen. Dadurch kann bereits bei Einzug mit der Stromlieferung des neuen Anbieters begonnen werden, ohne dass der lokale Grundversorger zuvor liefern muss. Ist dies nicht möglich, so besteht grundsätzlich beim Grundversorger eine Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Monatsende.

    Sollte der Umzug bereits erfolgt sein, so ist es empfehlenswert, den Stromversorger innerhalb von vier Wochen nach erfolgtem Einzug zu wechseln. Dafür benötigt der neue Versorger das Einzugsdatum, die Zählernummer sowie den Zählerstand.

    Wird innerhalb eines Ortes umgezogen und soll der bisherige Versorger weiter mit der Belieferung des Stroms beauftragt werden, so sollte dieser Anbieter mindestens 6 Wochen vor Umzug darüber informiert werden. Erfolgt der Umzug in eine andere Region, so ist zu prüfen, ob die Belieferung vom aktuellen Anbieter fortgesetzt werden kann.

    Wechselsicherheit durch Schlichtungsstelle Energie

    Um einen Anbieterwechsel für den Verbraucher so reibungslos wie möglich zu gestalten und um den Wettbewerb auf dem Energiemarkt anzukurbeln, hat der Gesetzgeber die Schlichtungsstelle Energie ins Leben gerufen. Diese vermittelt bei allen Streitfragen zwischen Verbrauchern und Energieversorgern.

    In der Regel dauert ein Wechsel des Energieversorgers drei bis sechs Wochen. In einigen Fällen kann es hierbei jedoch zu Verzögerungen kommen. Diese liegen an unvollständigen oder fehlerhaften Kundenangaben auf dem Auftrag oder eine längere Vertragslaufzeit beim alten Versorger. Oftmals liegt die Ursache hierfür in Kommunikationsschwierigkeiten zwischen neuen und alten Lieferanten.

    Bildquelle Bild1: Flickr.com BY © Piruwayu

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