Gesetzliche Änderungen für Immobilienmakler

  • 17.03.2014

    Gesetzliche Änderungen für Immobilienmakler

  • Auf Immobilienmakler kommen ab Mai und Juni einige neue Änderungen zu. So greift nun auch das Fernabsatzgesetz bei Anfragen zu den Immobilien. Interessenten müssen auf das Widerrufsrecht aufmerksam gemacht werden. Der Interessent muss explizit auf sein Widerrufsrecht verzichten und den Makler direkt mit der Vermittlung beauftragen. Andernfalls besteht die Problematik, dass ein Interessent vom Widerrufsrecht Gebrauch machen kann und die Dienstleistung des Maklers damit ablehnt, auch wenn diese schon geleistet wurde. Ein Provisionsverlust wäre die Folge.

    Zudem wird ab Mai die neue Energiesparverordnung in Kraft treten. Das bedeutet für Anbieter von Immobilien, dass eine Angabe zum Energieverbrauch geleistet werden muss in Form eines Energieausweises (Bedarfsorientiert oder Verbrauchsorientiert). Bei Wohngebäuden muss zudem der Kennwert (Energiebedarf) sowie das Baujahr und die Befeuerungsklasse (Energieträger der Heizung) benannt werden. Wer einen Energieausweis ab dem 01.05.2014 erstellt muss zudem noch die Energieeffizienzklasse benennen.

    Bei gewerblichen Immobilien muss nur die Art des Ausweises (Bedarfs oder Verbauchsorientiert) angegeben werden, sowie der Kennwert und die Befeuerungsart.

    Alle Angaben können bei immo4trans eingetragen werden, entsprechende Felder sind bei uns schon seit mehr als zwei Jahren verfügbar. Wir empfehlen allen Immobilienmaklern die Anpassungen rechtzeitig vorzunehmen und sich entsprechend darauf einzustellen.

     

    UPDATE: Da unser Telefon nicht mehr still steht zu dem Thema, ja immo4trans wird die Funktion bieten das Widerrufsrecht einzutragen. Wir werden dabei in den Immobilienangeboten einen eigenen Unterpunkt haben in dem das Widerrufsrecht aufgeführt ist, hierzu wird ein Muster Widerrufsrecht angelegt mit den bei der Anmeldung hinterlegten Daten. Somit ist sichergestellt, dass jeder Makler ab Juni ein eingebautes Widerrufsrecht in seinen Angeboten hat. Das Widerrufsrecht kann selbstverständlich im internen Bereich auch angepasst und verändert werden, sodass jeder Anbieter ein individuelles Widerrufsrecht bei Bedarf einrichten kann. Wir werden hierzu noch einmal gesondert eine Nachricht an alle gewerblichen Nutzer verschicken.

  • Kommentare

  • 14.03.2014 09:23Kommentar von Dietmar bernhardt
    Hallo, die Änderung nach dem Fernabsatzgesetz für Makler in der Zukunft geht ja noch irgendwie zu Händeln. Was sich die lebensfremden EU- Politiker jedoch für die Vergangenheit ausgedacht haben, schlägt dem Fass den Boden aus..... Es kann demnach jeder Kunde die mitunter schwer verdiente Courtage zurückfordern! Seien wir mal ehrlich: Kaum ein Käufer oder Mieter zahlt die Provision gern und kann wirklich einschätzen, welche Arbeit der Makler mit dem Verkauf oder der Vermietung wirklich hatte. In Wirklichkeit ist keiner "dankbar" und eigentlich sauer auf den Makler, das er für so ein bisschen Arbeit soviel Geld kassiert hat! Das kann nur einer verstehen: Der Verkäufer oder Vermieter! Nur er kann neben dem Makler die Arbeit und mitunter monatelange Suche mit unzähligen Interessenten einschätzen. U.a. bin ich auch deshalb der Meinung, dass künftig die Eigentümer wenigstens den Makler bezahlen sollen, da nur die den Wert der Arbeit kennen sollten. Dem Käufer bleiben ja immer noch die Grunderwerbsteuer (Finanzamt) und die Notar- und Grundbuch- Gebühren, das reicht auch denke ich....
    Wie denken denn andere Kollegen?
    Alles Gute von D. Bernhardt ab-Finanzen-Immo
  • 14.03.2014 09:31Kommentar von Peter L.
    Ich sehe es ähnlich wie Herr Bernhardt, Interessenten zahlen meist ungern die Provision. Durch das Fernabsatzgesetz wird dies noch einmal unterstrichen und Provisionsforderungen werden ohne Absicherung schwieriger. Was hier in dem Artikel schon gut beschrieben ist, ist der Verzicht auf das Widerrufsrecht. Dies muss ein Kunde direkt abgeben, erst dann kann man ihm eigentlich die Immobilie zeigen. Zum Glück gilt das Fernabsatzgesetz nur bei Online Anfragen, wenn die Leute auf Grund der Anzeige in mein Büro kommen ist das wieder etwas anderes.
    Ich bin für eine gesetzliche Teilung der Provision, die Hälfte zahlt der Eigentümer, die andere Hälfte der Interessent, dass wäre aus meiner Sicht eine gute Lösung.
  • 14.03.2014 10:02Kommentar von Rainer Herberich
    FALSCH !

    Der Verzicht auf das Widerrufsrecht , also die Erlaubnis das der Makler vorzeitig mit der Arbeit beginnt bringt zwar formal einen Anspruch auf Wertersatz für den Makler....aber nach Auskunft eines Fachanwaltes für Immobilienrecht , nur für nachweisbare Auslagen und nicht auf die Provision.

    Nur der schriftliche Maklervertrag unterschrieben im Büro, beim Kunden oder an einem neutralen Ort bringt noch Rechtsicherheit ohne Widerrufsrecht des Kunden
  • 14.03.2014 10:09Kommentar von Ralf Müller
    Arbeitet überhaupt ein Makler ohne Vertrag mit einem Kunden zusammen? Ich denke soetwas sollte Standard sein. Wir handhaben es schon seit Jahren so, dass Kunden die per Telefon oder E-Mail anfragen in unser Büro gebeten werden, dort wird dann alles weitere geklärt, keine Adressen vorab, garnichts ohne persönlichen Kontakt.
  • 14.03.2014 10:24Kommentar von Hans. W. Haacke
    Ich habe seit Jahren versucht den beiden Parteien zu erklären, dass es gerechter ist, wenn die Provision geteilt wird, wie es ja einige Bundesländer bereits seit vielen Jahren handhaben. So sollte es auch der Gesetzgeber festlegen;schließlich arbeiten wir auch und HAUPTSÄCHLICH für den Verkäufer bzw. Vermieter. MFG.H.W.Haacke
  • 14.03.2014 10:29Kommentar von Rainer Herberich
    Herr Müller, dann droht Ihnen auch Nichts .... , aber der Regelfall gerade der kleinen Makler ist das nicht.

    Bisher konnte jeder Makler auch davon ausgehen , das ein Maklervertrag durch konkludentes Handeln des Kunden gilt, solange nachweisbar .... Der Vertrag gilt ja auch weiter ...ist nur rückwirkend widerrufbar womit Niemand rechnen konnte
  • 14.03.2014 10:33Kommentar von Ralf Müller
    Hallo Herr Herberich,

    dass ist richtig, vielleicht werden so aber auch die kleineren Makler ohne eigenes Büro etc. mal etwas ausgesiebt, sodass ein wenig die Spreu vom Weizen getrennt wird. Allzu schlecht finde ich die neue Regelung somit nicht. Meine Arbeitsmethode hat natürlich auch einen gewissen Ausschuss, dass heißt, nicht jeder Kunde ist bereit in unser Büro zu kommen und der Kontakt ist dann weg, aber ich fahre schon immer so und werde es auch nicht ändern.
  • 14.03.2014 10:35Kommentar von Dietmar Bernhardt
    ... nochmal von mir:
    Herr Herderich und alle Anderen. Diese rückwirkende Änderung ist ja gerade die gewaltige Sauerei! Die Makler müssten sich einig sein und eine Petition o.ä. verfassen und dagegen vorgehen. Alle kleineren Unternehmen könnten durch diese Regelung platt gemacht werden. Ich habe meine Kunden vom vergangenen Jahr durchgesehen und komme auf ca. 27,5 T€ von Käufern, die nicht gern gezahlt haben und auf diesem Weg bestimmt versuchen werden das Geld zurück zu bekommen. D. Bernhardt
  • 14.03.2014 10:44Kommentar von Ernest Peters
    Genau Herr Haake,

    das ist so als würden Sie den Ast absägen auf den Sie sitzen.
  • 14.03.2014 10:57Kommentar von Rainer Herberich
    Das wird erst gefährlich , wenn Bild oder Verbrauchermagazine wie WISO das mitbekommen ...... dann wird es eine rückwirkende Widerrufswelle geben. Der Fachanwalt meinte , der Gesetzgeber hat kein Interesse am Maklerberuf und nimmt das billigend in Kauf , bisher hört man von den Verbänden viel zu wenig Protest ....
    Was die Zukunft betrifft , so ging man bisher davon aus, eine rechtsichere Widerrufsbelehrung des Kunden , wo er nachweisbar den Makler beauftragt vor Ablauf der 14 Tage tätig zu werden bringt Rechtsicherheit. Leider wird laut Anwalt damit aber nur ein reiner Kostenersatz von ein paar hundert Euro abgesichert nicht die Courtage
  • 14.03.2014 11:00Kommentar von Marianne Segh
    So wie ich es verstehe gilt das Widerrufsrecht erst ab Mitte Juni diesen Jahres. Rückforderungen sind noch nicht beschlossen, hierzu gibt es noch keine konkreten Informationen ob Kunden tatsächlich Rückforderungen stellen können. Ich kann mir auch nur schwer vorstellen, dass dies passieren wird, danach dürften viele Makler pleite sein, wenn 3/4 der Kunden auf einmal die Provision zurückfordern würden. Wie verhält es sich eigentlich, wenn der Makler sich mit in den Vertrag hat schreiben lassen bei der Beurkundung?
  • 14.03.2014 11:10Kommentar von Rainer Herberich
    Die echte Maklerklausel hat Bestand , ja

    Wegen der Rückforderung wird es gar kein deutsches Gesetz brauchen, das ganze ist EU recht....

    Die deutsche Unterscheidung zwischen Waren und Dienstleistungen fällt weg, das ist Alles , sagte der Anwalt
  • 14.03.2014 12:48Kommentar von wipfler ibolya
    Kommentar von Ralf Müller
    Hallo Herr Herberich,

    dass ist richtig, vielleicht werden so aber auch die kleineren Makler ohne eigenes Büro etc. mal etwas ausgesiebt, sodass ein wenig die Spreu vom Weizen getrennt wird. Allzu schlecht finde ich die neue Regelung somit nicht. Meine Arbeitsmethode hat natürlich auch einen gewissen Ausschuss, dass heißt, nicht jeder Kunde ist bereit in unser Büro zu kommen und der Kontakt ist dann weg, aber ich fahre schon immer so und werde es auch nicht ändern.

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ja, dass finde ich auch richtig. In Ungarn arbeiten viele Makler schwarz und ohne Maklerlizen und ohne Büro. Die verdienen sehr gut, ohne steuer, ohne Bürokosten.
    Wir haben viele Ausgaben, wer kein Büro hat kassiert nur!!
    Energiausweiss ist richtig. In Ungarn ist üblich, dass vor dem Kauf d. Energiausweiss vorleben muss. Es kostet natürlich Geld, und vor dem Verkauf eines Hauses besorgt es keine Immobilienbesitzer.
    Ohne Energiausweiss kommt der neue Eigentümer nicht in Grundbuch!
    Wipfler ibolya Maklerin
  • 14.03.2014 13:02Kommentar von EDITH KLEINMANN
    Herr Müller ,

    was sind denn Sie für einer ? Wir haben auch Büros, aber kleine Makler ohne Büro als unseriös zu bezeichenn ist ja wohl überheblich und arrogant ohne Ende.
  • 14.03.2014 13:29Kommentar von Ralf Müller
    Frau Kleinmann,

    bei mir in der Region Stuttgart tummeln sich unglaublich viele "Kleinmakler" die eigentlich nebenher arbeiten und daher auch kein Büro haben. Aus meiner Sicht schädigt dies durchaus dem Image anderer Makler. Das hat nichts mit Arroganz zu tun, nicht jeder Kleinmakler ist schlecht, ich finde jedoch ein gewisses Maß an Professionalität gehört dazu, dazu zähle ich auch ein Büro, es ist doch schon äußerst peinlcih wenn der Kunde zum Gespräch kommen möchte und man ihn in die Privaträume zu sich nach Hause einladen muss weil kein Büro vorhanden ist.
  • 14.03.2014 13:35Kommentar von wipfler
    Genauso meinte ich es! Danke!
    Mfg
  • 14.03.2014 13:41Kommentar von Edith Kleinmann
    Na da sind Sie aber mal wirklich auf dem Holzweg.
    Was soll denn da peinlich sein ? Der Interessent möchte sein Traumobjekt finden und sonst nichts.
    Und da hat so mancher Minimakler die Nase vorn während sich andere in Ihren teuren Büros die Hintern platt sitzen und sich jeden Monat darüber Gedanken machen müssen wie die Miete für die Gewerberäume reinkommt. Sie fahren sicher auch ein grooooßes Auto das Sie sich kaum leisten können damit es nicht peinlich ist...
    Übrigens Professionalität hat nichts mit Äusserlichkeiten zu tun wie ein schmuckes Büro sondern mit KÖNNEN und mit seiner Tätigkeit einen ERFOLG zu erzielen - sonst nichts !
  • 14.03.2014 14:25Kommentar von wipfler
    Da liegen Sie aber sehr falsch! Mein Auto ist bezahlt. Übrigens es geht Ihnen überhaupt nicht an! Es ist schön, wenn Ihnen mein Auto gefällt, mir auch. Es ist schön, wenn Sie so denken über mich, aber liegen Sie sicherlich nicht richtig. Besitzen Sie über 30 Immobilien PRIVAT, wie wir, ohne Schulden!!! Sicherlich nicht! Sie können sich ruhig in Grundbuchamt erkundigen, wenn Sie über mich beschäftigen wollen!!!!
    Viel Erfolg dazu!
    Das Büro - die kosten - ist lachhaft für mich!
    Darüber brauchen Sie keine Sorgen machen.
    Unterschied zwischen Ihnen und mir, ich muss nicht arbeit, aber ich tue es gerne. Über Erfolg und Geld redet man in Westen nicht!!!

    Ein Traumobjekt muss man Korrekt verkaufen, nicht dass einige zu mir kommen, dass das Objekt nicht korrekt verkauft wurde unw. Davon kann man Liede singen.
    Ich habe nur zufriedene Käufer und ich kann mich überall sehen lassen!
  • 14.03.2014 14:33Kommentar von Rainer Herberich
    Warum hat der Makler NULL Ansehen ?

    Warum gönnt dem Makler Niemand die Courtage ?

    Warum denkt der Laie der Makler hat viel Geld ohne Arbeit ?

    Warum haben aber im Vergleich vielfach besser verdienende Ärzte oder Anwälte
    damit nicht zu kämpfen ?

    Wegen Sachen wie sie gerade wieder gepostet werden ....

    By the Way .... Durchschnittsumsatz Einmann Makler laut verbänden 20.000 bis 90.000 p.a
    abzüglich Kosten ....

    Durchschnittsreingewinn niedergelassene Ärzte über 200.000 p.a vor Steuern
  • 14.03.2014 14:52Kommentar von Edith Kleinmann
    Herr Wipfler - Sie sind ein Schwätzer.
    Und haben offensichtlich von NICHTS eine Ahnung.
    Und widersprechen sich auch noch im eigenen Kommentar. Könnten Sie mir bitte noch verraten warum ich daran interessiert sein sollte mich über Sie zu erkundigen und damit Zeit zu verschwenden ?

    Ach noch was: Mein Immobilienportfolio im Eigenbesitz im In-und Ausland geht weit über ihren angeblichen Besitz den Sie auch noch PRIVAT - man lasse es sich auf der Zunge zergehen "besitzen" Aus steuerlichen Gründen absoluter Pumpitz sie KÖNNER
  • 14.03.2014 14:59Kommentar von Edith Kleinmann
    Ach noch was Herr Wipfler - das ist mir jetzt erst aufgefallen in Ihrem Kommentar - Nämlich dieses :"Sie können sich ruhig in Grundbuchamt erkundigen, wenn Sie über mich beschäftigen wollen!!!!"
    Das ist ja mal richtig lustig ! Ein erfahreneer Makler mit ERFOLG und KÖNNEN hat keine Ahnung von Grundbucheinsichten.
    Das ist ja mal richtig witzig !!!
  • 14.03.2014 22:34Kommentar von R.Bayer
    Hallo ich brauche mich nicht zu Wundern wenn wir Makler einen schlechten Ruf haben,wenn diese sich schon untereinander so Angreifen.Und die Frechheit das kleine Makler ohne Büro aus dem Verkehr gezogenwerden in diesem Fall zeigt schon sehr stark eine große Überheblichkeit.
    Ich wundere mich schon über Sie das Sie überhaupt Kunden haben,den da können Sie nicht andersts Auftretten,Sie müssten aus dem Verkehr gezogen werden in meinen Augen sind Sie kein anständiger Makler wenn Sie so über Kollegen Denken.
  • 16.03.2014 20:08Kommentar von Wencke Wratzkel
    Danke für den Hinweis, ich hatte davon bisher noch gar nichts mitbekommen. Schon interessant, dass man von den vermeintlich kleinen Portalen solche Nachrichten bekommt und die großen Portale keinen Hinweis geben.
  • 16.03.2014 20:31Kommentar von Dietmar Bernhardt
    Hallo. liebe Kollegen!
    Der Grund meiner ersten Reaktion auf die veränderte Lage und im Hinblick auf ein Durchgreifen in die Vergangenheit ist ja völlig aus dem Ruder gelaufen. Ich hatte gehofft, hier ein paar Gleichgesinnte zu finden, mit denen ich gemeinsam gegen diese Ungerechtigkeit vorgehen kann! Statt dessen beschimpft oder beweihräuchert man sich gegenseitig. So kommen wir bestimmt nicht weiter.
    Denkt mal darüber nach! Ihr Dietmar Bernhardt
  • 16.03.2014 20:51Kommentar von Lonan Gertmair
    Ja Herr Bernhard - dann mal ran mit Ihren Vorschlägen und Aktionen. Wir warten .................
    Ich bin dabei.
  • 17.03.2014 08:24Kommentar von R.Bayer
    Hallo Herr Bernhardt,
    ich bin ganz Ihrer Meinung wir sollten uns zusammen Überlegen was wir gemeinsamm gegen so einen Beschluß
    tun können,schließlich Arbeitet keiner umsonst und wir haben jeden Monat hohe vorab Ausgaben und stehen immer bei jedem Objekt in Vorkasse. Also was können wir Gemeinsamm Unternehmen.
    R.Bayer
  • 17.03.2014 19:10Kommentar von Hans S.
    Hallo Herr Bernhardt,

    ich fänd es auch interessant zu wissen was Sie geplant haben, Interesse ist in jedem Fall vorhanden. Nur gemeinsam sind wir stark.

    Gruß
    Hans
  • 21.03.2014 14:35Kommentar von Benny
    Passiert denn noch was in Sachen Vorschläge. Das würde mich nämlich ebenfalls sehr interessieren wie einige Kollegen hiergegen vorgehen möchten.
  • 24.03.2014 11:19Kommentar von Franziska Link
    Bezüglich Mietpreisbremse macht ein Kollege in einem anderen Forum einen sehr guten Vorschlag :

    "
    wie schon von mir in FB gepostet, kann man ja mal einen shitstorm entfachen:
    die Minstierumsseite mit sachliich begründeten, aber auch polemischen Beiträgen fluten.
    Lächerlichkeit tötet
    https://www.facebook.com/bmjfv
    und die Seite von Herrn Maas
    https://www.facebook.com/heiko.maas.98?fref=ts"

    Also posten und auch andere darauf aufmerksam machen
  • 24.03.2014 11:27Kommentar von D. Bernhardt
    Liebe Kollegen,
    für alle die an dem gemeinsamten Anliegen wirklich interessiert sind, schlage ich vor, dass wir außerhalb dieses Forums per E-Mail in Kontakt treten und hoffentlich wirksame "Gegenmaßnahmen" einleiten können. Von dem o.g. Vorschlag halte ich gar nicht. So werden nur "schlafende Hunde" geweckt, sprich Käufer oder Mieter, die es reut, dass sie eine Courtage bezahlen mussten....
    Ich hoffe auf rege Beteiligung und verbliebt mit besten Grüßen D. Bernhardt ab-Finanzen-Immo
  • 24.03.2014 11:39Kommentar von Jaqueline Rosso
    Dann reden Sie mal nicht Herr Bernhard sondern kommen Sie mit konkreten Vorschlägen !

    Sie haben offensichtlich nicht kapiert was mit oben genannten Vorschlag gemeint ist. Geben Sie Ihre Meinung mit ordentlichen Argumentationen auf Facebook zum besten - was glauben wie viele Leute da mitlesen ? Wissen Sie eigentlich welche Macht so ein Shitstorm hat ?
  • 10.04.2014 15:46Kommentar von karola Sitte
    Na was das denn ein Deutsch, wipfler.
    Größe stellt sich nicht in m2 Büro und umbauten Raum dar.
    Man wird nicht dadurch groß, indem man auf Andere herab sieht.
  • 21.04.2014 21:39Kommentar von Maik
    Hier hat jemand das Ruder selbst in die Hand genommen, was halten Sie davon?

    http://www.makler-bestellerprinzip.de/
  • 29.06.2014 16:01Kommentar von Chris
    Nach 2 Wochen Praxis mit dem neuen Wiederufsrecht habe ich das folgende Fazit:
    Das neue Widerrufsrecht ist ernsthaft geschäftsschädigend!

    Die Verbraucher sind total verwirrt und misstrauisch, wenn man Sie darum Bittet die Maklertätigkeit vorzeitig beginnen zu dürfen.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass das neue Gesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Es wird eine einzelne Berufsgruppe extrem benachteiligt! Das ist eine Einschränkung für die Berufsfreiheit und die Vertragsfreiheit!
    Ich bin absolut sicher, dass das Gesetz bei einer Klage, die bis zum BGH geht keinen Bestand hat.


    Warum?

    Der Nachweis zum Abschluss einer Gelegenheit ist nichts anderes als das Weitergeben einer wichtigen Information, die zwei Parteien am Ende zu einem erfolgreichen Abschluss führt. Der Wert, bzw. die Ware des Maklers ist die Information. Sobald diese bekanntgegeben wurde, ist der wirtschaftlich wertvollste Teil der Maklerarbeit unwiederbringbar vollbracht. Es kann nicht sein, dass man danach noch widerrufen kann!

    Beim Warenverkehr gilt das Widerrufsrecht ausdrücklich nicht für verderbliche oder versiegelte Waren, oder Waren für den intimen Gebrauch. Und das hat seinen Grund! Denn solche Waren wären nach Ausspruch eines Widerrufs nicht mehr gebrauchbar udn somit wertlos.

    Ebenso ist es mit Informationen. Nach Bekanntgabe ist die Information verbraucht. Man kann ja nicht das Gehirn desjenigen löschen, der die Infomation erhalten hat. Der einzige Schutz davor ist die Information 14 Tage lang nicht bekannt zu geben, aslo kein Exposé zuzustellen, keinen Eigentümer oder eine Objektadresse zu bennenen, oder sonstige wichtige Detailinformationen zu geben.
    Und genau das ist mehr als geschäftsschädigend!

    Es ist darüber hinaus nicht nachvollziehbar, warum es überhaut ein 14-Tägiges Widerrufsrecht geben soll und warum ein Maklervertrag der Ausserhalb der Geschäftsräume des Maklers geschlossen wird (z.B. Unterschrift bei PERSÖNLICHER Begegnung zwischen Kunde und Makler auf einem Baugrundstück, oder bei einer Immobilie) einen Fernabsatz darstellen soll.

    Niemand zwingt einen Interessenten dazu eine provisionspflichtige Immobilie zu kaufen. Wer keine Provision zahlen will, muss eben von Maklerangeboten Abstand nehmen. Dass der Geld kosten wird, weiss man doch schon, wenn ich eine Exposé anfordere. Ein Kauf unterliegt aussedem der großen Hürde, dass er nur notariell möglich ist. Hier geschiet nichts aus versehen oder unbewusst. Bis letzlich die Unterschrift beim Notar geleistet wird vergeht ausreichend Zeit, in der man seine Entscheidung noch überdenken kann.
    Genau so sehen es meine Kunden. Sie beschweren sich zurecht über dieses undurchdachte und unnütze Gesesetz, weil Sie doch nur ein Exposé angefragt haben und nun 14 Tage lang keines bekommen können sollen, sofern Sie nicht eine Erklärung abgeben, die Ihnen zu Recht seltsam vorkommt!
    Und wenn der Makler doch weich wird und seine Informationen vorzeitig Preis gibt, muss er seinen Kopf hinhalten. Ganz schön Blöd, wer das macht!


    Aufruf!

    Liebe Maklerkollegen und liebe Verbraucher,
    seid keine Lemminge! Lasst Euch das nicht gefallen! Protestiert wo ihr nur könnt gegen dieses neue Gesetz! Ein unsinniges Gesetz wie dieses nützt keinem, sondern macht allen Beteiligten das Leben nur unnötig schwer. Es sorgt für Unsicherheit und stellt einen tiefen Eingriff in über jahrzehnte eingespielte Abläufe dar.

    Man müsste eine Petition auf den Weg bringen! Das ist eigentlich eine Aufgabe der Verbände wie IVD und RDM.

    Wir müssen dafür sorgen, dass die Herren von den Verbänden aufwachen und Ihren Job machen. Schlimm genung, dass Sie das Inkrafttreten des Gesetzes überhaupt zugelassen haben.


    Gruß
  • 29.06.2014 16:54Kommentar von Ralf Benz
    Hallo Chris,

    stellen Sie Diesen Text doch als Petition ein.
    Natürlich leicht abgewandelt auf Dienstleistungsbranchen. Bei Openpetition geht das. Ich werde unterzeichnen
  • 29.06.2014 21:12Kommentar von Chris
    Hallo Ralf Benz,

    so eine Petition kann nur von Erfolg gekrönt sein, wenn sie richtig fromuliert ist und auch auf das richtige Gesetz abzielt. Mir wäre lieber, wenn das der IVD oder RDM mit analtlicher Unterstützung angeht.

    Ich habe an beide Verbände heute eine entsprechende Beschwerde geschrieben und hoffe, dass das Thema dort aufgegriffen wird. Sicher würde es helfen, wenn ich nicht der Einzige wäre, der auf den Misstand hinweist.

    Vielen Dank aber auf jeden Fall für den Hinweis!
    Sollte von dort nichts kommen, müsste man wohl doch selber tätig werden.

    Gruß
  • 01.07.2014 10:55Kommentar von Marcel A.
    Ich finde die Idee auch gut, da sollte etwas getan werden. Vielleicht kann man den Seitenbetreiber hier überreden, dass dieser einen Newsletter an die Makler und Privatanbieter verschickt um auf die Situation hinzuweisen, dann dürften wir noch mehr Leute zusammenbekommen. Der IVD wird in dem Fall sicher nichts unternehmen.
  • 31.10.2014 16:35Kommentar von Hubertus
    Und hier geht es direkt weiter, wie albern dieser Verband doch ist.

    http://www.immo4trans.de/blog/lesen/maklerstreik-von-maklerverband-gefordert-makler-sauer#BLOG1240
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