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  • 17.03.2014

    Gesetzliche Änderungen für Immobilienmakler

  • Auf Immobilienmakler kommen ab Mai und Juni einige neue Änderungen zu. So greift nun auch das Fernabsatzgesetz bei Anfragen zu den Immobilien. Interessenten müssen auf das Widerrufsrecht aufmerksam gemacht werden. Der Interessant muss explizit auf sein Widerrufsrecht verzichten und den Makler direkt mit der Vermittlung beauftragen. Andernfalls besteht die...
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