Neue Energiesparverordnungen bei Neubauten

  • 12.04.2012

    Neue Energiesparverordnungen bei Neubauten

  • Wer in absehbarer Zeit eine Immobilie neu bauen möchte, darf sich schon einmal auf höhere Kosten einstellen. Die neue Energieeinsparverordnung für Neubauten sieht neue Regelungen vor die den Preis nach oben treiben. So müssen alle neu gebauten Immobilien über eine Dreifachverglasung verfügen und die Kellerdecken müssen viel stärker isoliert werden. Es gibt jedoch Ausnahmen, wer eine umweltfreundliche Heizanlage installeirt, darf an der Dämmung sparen. Die Heizanlage muss dann jedoch mit einer Solaranlage oder Holzpellet Kesseln kombiniert sein. Altbauten die saniert werden sind von den Regelungen nicht betroffen, hier gelten nach wie vor die bereits vorhandenen Vorgaben. Ganz anders hingegen sieht es bei Bürogebäuden aus, hier soll die Wärmedämmung sogar herabgesetzt werden.

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