Neue EnEV Verordnung ab Mai 2014

  • 19.03.2014

    Neue EnEV Verordnung ab Mai 2014

  • Haus im Bau Die neue Regierung macht verstärkt Ernst mit der Energiewende, und dies betrifft auch die Umsetzung der EnEV Verordnung, die in einer verschärften Form zum Mai 2014 in Kraft tritt. So werden die primärenergetischen Anforderungen an Neubauten stark ansteigen, um 25 Prozent zum 1.1.2016 zu sinken. Weitere Neuerungen betreffen vor allen Dingen die Energieausweise, die einen wesentlichen Bestandteil der Energieeffizienz einer Immobilie darstellen. Wenn bisher die Energieausweise noch nicht umfänglich verpflichtend waren, werden sie dies zum Mai 2014 auf jeden Fall sein. Dies ist mit einer Reihe von Beweislasten verbunden, die ein Bauherr bzw. Vermieter zu erfüllen hat - auch gegenüber seinen Mietern. Dieser Ausweis muss schon zum Zeitpunkt der Besichtigung einer Immobilie vorgelegt werden und dient somit auch als ein Qualitätsmerkmal, das den Wert, den ein Haus zum Kauf aufweist, mit ausmacht.

    Neben dem Ausweis müssen zukünftig auch genaue Zahlen vorgelegt werden, die sich auf die energetischen Kennwerte beziehen. Eine Neuerung ist zudem die Pflicht, Zahlen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Eine erweiterte Aushangpflicht, die die Energieausweise öffentlich sichtbar zeigt, wird als Instrument für mehr Transparenz und natürlich auch als Grundlage für konformes Verhalten angesehen. Diese Veröffentlichungspflicht bezieht sich ab Mai 2014 auf öffentliche Gebäude mit Publikumsverkehr ab einer Größe von 250 m² und auf private Gebäude ab einer Fläche von 500 m².
    Eine Richtzahl für den Primärenergiefaktor im Fall der Stromgewinnung sieht ein Target von 2,4 für das Jahr 2014 vor, ein Wert, der bis 2016 auf 1,8 reduziert werden soll.

    Um diese umfangreichen Verordnungen nicht nur auf dem Papier erscheinen zu lassen, ist vorgesehen, regelmäßige und systematische Stichproben durchzuführen. Dieser Teil ist besonders interessant, denn die Bußgelder, die im Fall einer Nichteinhaltung der neuen Bestimmungen bzw. der Richtwerte zu errichten sind, sind beträchtlich. Stichprobenkontrollen in punkto Energieausweise sowie ein zu etablierendes Kontrollsystem, das die Effizienz von Klimaanlagen überprüft, stellen klare Neuerungen dar, die deutlich zeigen, dass der Weg mit vollem Ernst beschritten wird.

    Die bei Nichtbeachtung der Präsentations- bzw. Nachweispflichten drohenden Strafen sind durchaus als empfindlich zu bezeichnen. So kann es einen Bauherrn bis zu 50.000 Euro kosten, wenn er ein neues Wohngebäude nicht den EnEV Bestimmungen gemäß errichten lässt. Eine ebenfalls nicht geringe Summe, nämlich 15.000 Euro, fällt an, wenn der Energieausweis, und dies gilt auch für immobilien zum Kauf, nicht vorgelegt wird. Man kann also davon ausgehen, dass aufgrund der verschärften Kontrollen und der doch recht empfindlichen Bußgelder die neuen Verordnungen stringent durchgesetzt werden können.
    Bauherren und Vermieter werden sich also verstärkt mit dem Thema Energie auseinander setzen müssen.

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