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  • 29.06.2017

    Änderungen beim Geldwäschegesetz

  • Für Immobilienmakler gibt es nun einige Änderungen beim Geldäwschegesetz. Nach wie vor müssen Makler natürlich nachweisen können, dass die Informationen des Kunden aufgenommen wurden um im Falle einer Prüfung keine Geldbuße zahlen zu müssen. Die Identifikationsfeststellungen müssen mindestens fünf Jahre lang aufbewahrt werden, darüber hinaus muss nachgehalten werden, dass die Mitarbeiter dies...
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