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11.07.2013

Durch Vermietung und Verpachtung Steuern sparen

Vermieter dürfen von den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung die Ausgaben für sogenannte Werbungskosten abziehen. Als Werbungskosten gelten alle Aufwendungen für den Bau oder Erwerb von Immobilieneigentum, wie auch alle Kosten, die der Sicherung und Erhaltung der Mieteinnahmen dienen (siehe § 9 Abs. 1 EStG).
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