25.05.2016
Willkommensschild an Tür erlaubt
Viele kennen es, kleine Willkommensschilder an Haus und Wohnungstüren. Einige Mieter möchten damit den tristen Flur etwas aufhübschen um eine freundlichere Atmosphäre zu schaffen. Einem Vermieter passte es jedoch nicht, dass sein Mieter an der Wohnungstür ein Willkommensschild angebracht hat mit einem Kranz und einer Blume. Im Mietvertrag war auch vereinbart, dass nur Namensschilder an den...
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