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11.07.2013
Vermieter dürfen von den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung die Ausgaben für sogenannte Werbungskosten abziehen. Als Werbungskosten gelten alle Aufwendungen für den Bau oder Erwerb von Immobilieneigentum, wie auch alle Kosten, die der Sicherung und Erhaltung der Mieteinnahmen dienen (siehe § 9 Abs. 1 EStG).
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17.06.2013
Sie sehen, ohne eine ausgewogene und langfristig angesetzte Planung funktioniert es eigentlich mit dem Hausbau so gut wie gar nicht. Nimmt man als das Grundkonstrukt einer Familie die gängigen drei Personen an, da laut Statistischem Bundesamt jede Frau ca. 1,36 Kinder bekommt, erscheint dies als eine überschaubare Größe, möchte man meinen.