Luxusvilla mit 5 Schlafzi., 5 Bäder und atemberaubenden Blick über die Gegend von PAICHI · Moraira
- Kaufpreis:3.100.000,00 EUR
- Grundstück:1.745 m²
- Wohnfläche:686 m²
- Zimmer:6













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Immo-ID: 1463646
Anbieter-ID: SP8
Standort
Adresse der Immobilie
03724 Moraira
Spanien
Standort erkunden Spanien
Die genaue Adresse erhalten Sie beim Anbieter.
Die Immobilie im Detail
- Kaufpreis:3.100.000,00 EUR
- Provisionspflicht:Nein
- Carport (Anzahl):0
- Duplex (Anzahl):0
- Freiplatz (Anzahl):0
- Garage (Anzahl):0
- Parkhaus (Anzahl):0
- Tiefgarage (Anzahl):0
- Wohnfläche (m²):686 m²
- Nutzfläche (m²):53 m²
- Grundstücksfläche (m²):1.745 m²
- Anzahl der Zimmer:6
- Anzahl der Schlafzimmer:5
- Anzahl der Badezimmer:5
- Anzahl der Balkons/Terrassen:1
- Größe Balkon/Terrasse (m²):300 m²
- Baujahr:2010
- Ausstattung:Luxus
- Klimatisierung:Klimaanlage vorhanden
- Balkon-Ausrichtung:Süd
- Kabel/Sat-TV:Kabel-/Sat-TV vorhanden
- Verfügbar ab Datum:08.04.2019
Über diese Immobilie
Beschreibung
Die Villa hat eine Garage, die Platz für 2 Fahrzeuge bietet. Auf gleicher Ebene gibt es noch einen Weinkeller sowie den Zugang zum Treppenhaus und Aufzug. Diese Ebene umfasst eine Größe von 98,93 m², plus eine 30,98 m² große Vorhalle.
Das Erdgeschoss beinhaltet ein Schlafzimmer mit Bad sowie ein weiteres Schlafzimmer, ebenfalls mit Badezimmer sowie einem Ankleideraum. Dieses Stockwerk ist insgesamt
84,68 m² groß.
In der Eingangshalle des Erdgeschosses befindet sich die Treppe, der Aufzug sowie ein WC. Auf der linken Seite befinden sich 2 Schlafzimmer mit integrierten Bädern. Auf der rechten Seite gibt es einen offenen, lichtdurchfluteten Bereich mit Zugang zum Außenbereich, der mit einer Bar ausgestattet ist. Hier ist auch das Esszimmer mit angrenzender Küche und Wäscheraum. Dank bodentiefer Fenster ist dieser Bereich sehr freundlich und hell. Neben der Bar im Außenbereich gibt es noch einen Grillbereich, einen Jacuzzi direkt neben dem Pool und ein WC. Insgesamt misst das Erdgeschoss 260,62 m², die Eingangshalle
6,06 m² und die Terrasse 83,70 m².
Im oberen Geschoss gibt es ein Hauptschlafzimmer mit großem Ankleideraum und Badezimmer. Hier gibt es außerdem noch eine weitere Terrasse und ein separates Studio. Das Stockwerk umfasst insgesamt 99,03 m².
Diese wundervolle Villa zeichnet sich durch hochwertigste Materialien aus – unwiderstehlicher Luxus.
Das Erdgeschoss beinhaltet ein Schlafzimmer mit Bad sowie ein weiteres Schlafzimmer, ebenfalls mit Badezimmer sowie einem Ankleideraum. Dieses Stockwerk ist insgesamt
84,68 m² groß.
In der Eingangshalle des Erdgeschosses befindet sich die Treppe, der Aufzug sowie ein WC. Auf der linken Seite befinden sich 2 Schlafzimmer mit integrierten Bädern. Auf der rechten Seite gibt es einen offenen, lichtdurchfluteten Bereich mit Zugang zum Außenbereich, der mit einer Bar ausgestattet ist. Hier ist auch das Esszimmer mit angrenzender Küche und Wäscheraum. Dank bodentiefer Fenster ist dieser Bereich sehr freundlich und hell. Neben der Bar im Außenbereich gibt es noch einen Grillbereich, einen Jacuzzi direkt neben dem Pool und ein WC. Insgesamt misst das Erdgeschoss 260,62 m², die Eingangshalle
6,06 m² und die Terrasse 83,70 m².
Im oberen Geschoss gibt es ein Hauptschlafzimmer mit großem Ankleideraum und Badezimmer. Hier gibt es außerdem noch eine weitere Terrasse und ein separates Studio. Das Stockwerk umfasst insgesamt 99,03 m².
Diese wundervolle Villa zeichnet sich durch hochwertigste Materialien aus – unwiderstehlicher Luxus.
Ausstattung
Balkon
Klimaanlage Zentral
Garage inklusive
Telefonleitung
Terrasse
Aufzug
Kleiderschränke
Lagerraum
Möbel
Heizung
Videogegensprechanlage
Eigener Pool
Jacuzzi
Bar
Pergola
Automatische Bewässerung
Verglaste Terrasse
Alarm
Satellit
T.V.
Separate Wohnung
Spielzimmer
Speisekammer
Keller
Doppelgarage
Whirlpool Badewanne
Küchengeräte
Klimaanlage Zentral
Garage inklusive
Telefonleitung
Terrasse
Aufzug
Kleiderschränke
Lagerraum
Möbel
Heizung
Videogegensprechanlage
Eigener Pool
Jacuzzi
Bar
Pergola
Automatische Bewässerung
Verglaste Terrasse
Alarm
Satellit
T.V.
Separate Wohnung
Spielzimmer
Speisekammer
Keller
Doppelgarage
Whirlpool Badewanne
Küchengeräte
Lagebeschreibung
Die Gemeinde Moraira liegt in der Provinz Alicante, 110 km südlich von Valencia und ca. 80 km nördlich von Alicante. Mit internationalen Flugverbindungen in beiden Städten ist Moraira optimal angebunden. An der Küste gelegen gibt es viele Bademöglichkeiten. Ferner gibt es einen traditionalen Fischereihafen sowie einen Yachthafen. Der alte Stadtkern Morairas bietet viele schöne Cafés. Die Entfernung dieser Villa zum Meer beträgt ca. 1,2 km.
Sonstiges
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Da nicht alle unsere Angebote auf dieser Immobilienplattform veröffentlicht sind, können wir Ihnen einen Besuch auf unserer Homepage empfehlen:
www.ivs-michelimmobilien.de
Alle Angaben sind vom Eigentümer. Daher übernehmen wir keinerlei Haftung für deren Richtigkeit oder Vollständigkeit.
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Wir suchen für viele unserer Kunden im Vorder- oder Hintertaunus sowie Frankfurt am Main Ein- oder Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen und Baugrundstücke.
Unser Service ist für Sie als Verkäufer kostenlos!
T: 06172-9459073 oder
M: 0178-6944141
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IVS-Michel Immobilien
Herr Huberti Michel
AnschriftWaisenhausstraße
61348 Bad Homburg v.d.Höhe
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- IVS-Michel Immobilien
Hubert Michel
Adresse Waisenhausstraße 2
61348 Bad Homburg
Deutschland
Telefon +49 (0)6172/9459073 Fax +49 (0)6172/9459074 Email
Homepagehttp://www.ivs-michelimmobilien.deUID-Nummer DE111233128 Gewerbeerlaubnis gem. §34c
GewO wurde erteilt durch Erlaubnis erteilt nach § 34 C der Gewerbeordnung erteilt durch das Gewerbeamt der Stadt Bad Homburg v.d.Höhe durch Landrat HTK Zuständige Aufsichtsbehörde Landrat HTK
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- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Verbot der Weitergabe
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausdrücklich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben. Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.
§ 2 Angebote
Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf/Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Die objektbezogenen Angaben basieren auf den Informationen des Eigentümers. Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, hat er uns dies unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Tagen, unter Beifügung eines Nachweises mitzuteilen. Unterlässt er dies, erkennt er unsere weitere Tätigkeit in dieser Angelegenheit als eine für den Abschlussfall ursächliche Tätigkeit an.
§ 3 Doppeltätigkeit
Der Makler darf sowohl für den Verkäufer/Vermieter als auch für den Käufer/Mieter tätig werden. § 4 Eigentümerangaben
Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Eigentümer bzw. von einem vom Eigentümer beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.
§ 5 Informationspflicht
Der Verkäufer (Eigentümer) wird verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Kaufvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei dem Makler anzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde.
Der Eigentümer erteilt hiermit dem Makler Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG-Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen.
§ 6 Ersatz- und Folgegeschäfte
Eine Honorarpflicht des Auftraggebers gemäß unseren vereinbarten Provisionssätzen besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z. B. vor, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit der vom Makler entfalteten Tätigkeit von seinem potenziellen und vom Makler nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potenziellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, zu pachten bzw. umgekehrt. Um die Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften auszulösen, ist es nicht erforderlich, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich gleichwertig im Sinne der von der Rechtsprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss.
§ 7 Provision
Der Provisionsanspruch des Maklers entsteht mit Abschluss des rechtswirksamen Hauptvertrages. Die Provision ist verdient und fällig, sobald der Hauptvertrag (Miet-/Kaufvertrag) zustande gekommen ist. Sie ist unmittelbar nach Rechnungsstellung zahlbar. Sollte durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit der gewünschte Hauptvertrag zustande kommen, ist eine Provision vom Auftraggeber an IVS-Michel Immobilien zu zahlen. Sowohl die Höhe der Provision als auch die jeweilige Zahlung des Auftraggebers richtet sich nach dem Standort der Immobilie und der dort ortsüblichen Provision, soweit in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich ein anderer Provisionssatz vereinbart ist.
§ 8 Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt. § 9 Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Handlung begangen wurde, die die Schadensersatzverpflichtung auslöste. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
§ 10 Gerichtsstand
Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.
§ 11 Ausfallzeiten
Wir behalten uns das Recht vor, bei verspäteten Terminabsagen die Ausfallzeiten in Rechnung zu stellen. Absagen müssen mind. 3 Stunden vor dem Termin über unsere Handynummer erfolgen.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
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