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    Widerrufsrecht & AGB

  • Widerrufsrecht

    Ist der Auftraggeber Verbraucher hat er das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

    Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

    Um sein Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber dem Auftragnehmer AR Immobilien
    Andrea Rettlinger, Kirchenstraße 25, 91710 Gunzenhausen, Tel. 09831 5748764, Fax. 09831 5748764, immobilien@rettlinger.net, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Für seine Widerrufserklärung kann der Auftraggeber das beigefügte Muster-Widerrufsformular in Anlage 2, verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

    Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Auftraggeber die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

    Folgen des Widerrufs

    Sollte der Auftraggeber diesen Vertrag widerrufen, hat ihm der Auftragnehmer alle Zahlungen (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Käufer eine andere Art der Lieferung als die vom Auftragnehmer angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat) unverzüglich und spätestens binnen von 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags beim Auftragnehmer eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet der Auftragnehmer dasselbe Zahlungsmittel, das der Auftraggeber bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Auftraggeber wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden dem Auftraggeber wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

    Hat der Auftraggeber verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat er dem Auftragnehmer einen angemessenen Betrag zu zahlen, der den Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Auftraggeber den Auftragnehmer des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleitungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Maklervertrag vorgesehenen Dienstleitungen entspricht.

    Der Auftraggeber hat die Widerrufsbelehrung gelesen.

    Der Auftraggeber wünscht ausdrücklich, dass der Auftragnehmer AR Immobilien Andrea Rettlinger mit der Ausführung der Dienstleistung innerhalb der Widerrufsfrist beginnt und dem Auftraggeber ist bekannt, dass er sein Widerrufsrecht im Falle der vollständigen Vertragserfüllung durch die AR Immobilien Andrea Rettlinger verliert.

    Allgemeine Geschäftsbedingungen

    § 1 Maklervertrag
    Mit der Inanspruchnahme der Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit bzw. mit der Anforderung von Informationen, eines Exposés, der Durchführung von Objektbesichtigungen oder mit der Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer oder dem Vermieter oder deren Stellvertretern, eines von AR Immobilien angebotenen Objektes, kommt der Maklervertrag mit dem Miet- oder Kaufinteressenten zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustände.

    § 2 Maklercourtage
    Kommt es aufgrund unserer Tätigkeit zum Vertragsabschluss, so sind nachfolgende Maklerprovisionen unmittelbar nach Vertragsabschluss fällig:

    1. Bei Abschluss eines Kaufvertrages: 3,57 % (inkl. MwSt.) der notariell beurkundeten Kaufpreissumme.
    2. Bei Abschluss eines Wohnraummietvertrages: 2,38 Monatsmieten (inkl. MwSt.) der vertraglich vereinbarten Nettomiete.

    Die Maklerprovision ist verdient, sobald durch unsere Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises der gewollte oder ein wirtschaftlich gleichwertiger Vertrag zustande gekommen ist.

    Dies gilt auch für den Fall, dass es mit einem nachgewiesenen Interessenten oder Vertragspartner zu einem Vertragsabschluss kommt, obwohl die Vertragsverhandlungen zwischenzeitlich unterbrochen wurden und der Makler zu späteren Verhandlungen nicht mehr hinzugezogen wird oder eine andere Person die Verhandlungen weiterführt. Die Maklerprovision ist auch dann fällig, wenn die Tätigkeit des Maklers nur mitursächlich zur Unterzeichnung des Vertrages war. Die Maklercourtage ist unmittelbar im Anschluss an die Beurkundung bzw. Unterzeichnung des Mietvertrages fällig.

    § 3 Notarielle Beurkundung / Abschluss eines Mietvertrages / Pachtvertrages
    Der Makler hat Anspruch auf Anwesenheit bei der Unterzeichnung des Kauf-, Miet- oder Pachtvertrages sowie auf ein Exemplar der jeweiligen Verträge. Bei Kaufverträgen hat der Makler das Recht, seinen Courtage-Anspruch durch eine Maklerklausel im Vertrag mit beurkunden zu lassen.

    § 4 Vorkenntnis
    Ist dem Empfänger eines Exposés das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, hat er dies der Firma AR Immobilien innerhalb von 5 Werktagen schriftlich unter Angabe der Quelle und eines geeigneten Nachweises zu dokumentieren. Maßgeblich zur Fristwahrung ist das Datum des Poststempels. Wird innerhalb dieser Frist kein Vorkenntnisnachweis erbracht, so gilt das Objekt als unbekannt.

    § 5 Doppeltätigkeit
    AR Immobilien behält sich vor, auch für die andere Vertragspartei entgeltlich tätig zu werden.

    § 6 Schadenersatz
    Alle Angebote in Form von Offerten bzw. Exposés sind streng vertraulich und nur für den eigenen Gebrauch bestimmt. Der Interessent haftet gegenüber AR Immobilien in Höhe der vereinbarten Courtage, sofern dieser vorsätzlich oder fahrlässig das für ihn bestimmte Angebot Dritten zur Kenntnis gibt und hierdurch ein Vertrag zustande kommt.

    § 7 Haftung
    Alle Angaben zum Objekt basieren auf erteilten Auskünften und Informationen Dritter. Für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben kann deshalb keine Haftung übernommen werden. Die versandten Exposés und sonstigen Unterlagen stellen lediglich eine unverbindliche Vorabinformation dar. Die Haftung von AR Immobilien ist ausschließlich auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten beschränkt.

    § 8 Datenschutz
    Alle personen- und objektbezogenen Daten werden ausschließlich nur für die Bearbeitung des Auftrags verwendet. Der Auftraggeber willigt der Datenweitergabe an Dritte zu, sofern dies für die Erfüllung des Auftrags erforderlich ist. Eine andere Weitergabe der Daten erfolgt nicht.

    § 9 Änderungen und Ergänzungen
    Änderungen und Ergänzungen mit der mit AR Immobilien geschlossenen Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden haben keine Wirksamkeit.

    § 10 Salvatorische Klausel
    Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit des Vertrages oder die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Klausel zu ersetzten, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Inhalt der unwirksamen Bestimmung gerecht wird.
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    Frau Andrea Rettlinger
    Kirchenstraße 25
    91710 Gunzenhausen
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