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  • Kontor Kjer Immobilien e.K.

    Widerrufsrecht & AGB

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Für einen reibungslosen Ablauf

    § 1 Weitergabeverbot
    Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise der Maklerfirma Kontor Kjer Immobilien e.K. (nachfolgend Makler genannt) sind ausdrücklich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt ein Kunde gegen dieses Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte oder ortsübliche Provision zzgl. Mehrwertsteuer zu entrichten.

    § 2 Vorkenntnis
    Ist dem Empfänger das vom Makler nachgewiesene Objekt bereits bekannt, ist dem Makler dies schriftlich unverzüglich,d.h. spätestens innerhalb von drei Tagen ab Entgegennahme unseres Nachweises/Exposés mitzuteilen. Erfolgt dies nicht, so hat der Kunde dem Makler im Wege des Schadensersatzes sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, die dem Makler hierdurch entstanden sind, dass der Kunde dem Makler nicht über die bestehende Vorkenntnis informiert hat.

    § 3 Doppeltätigkeit
    Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer provisionspflichtig tätig werden.

    § 4 Zustandekommen Maklervertrag
    Der Maklervertrag mit dem Makler kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder auch durch die Inanspruchnahme der Maklertätigkeit auf Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande.

    § 5 Eigentümerangaben
    Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Informationen vom Verkäufer bzw. von einem Dritten stammen und von ihm, dem Makler, weder auf Ihre Richtigkeit noch auf ihre Vollständigkeit überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf Ihre Richtigkeit und ihre Vollständigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keine Haftung.

    § 6 Informationspflicht
    Der Auftraggeber (Eigentümer) wird verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Kaufvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei dem Makler rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde.

    § 7 Provisionsfälligkeit
    Die Provision ist verdient und fällig bei Vertragsabschluss in gehöriger Form bzw. eines gleichwertigen Geschäftes, das im Zusammenhang mit dem maklerseits unterbreitetem Angebot steht. Erwerbs- bzw. Nutzungsbedingungen sind vom Kunden mitzuteilen.

    § 8 Ersatz- und Folgegeschäfte
    Der Provisionsanspruch wird dadurch nicht berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäfts ein anderes zustande kommt (z.B. Kauf statt Miete oder umgekehrt), sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht.

    § 9 Haftungsbegrenzung
    Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keine Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit erleidet.

    § 10 Verjährung
    Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

    § 11 Gerichtsstand
    Erfüllungsort/Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Maklers, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

    § 12 Salvatorische Klausel
    Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb der Regelungen ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
  • Anbieter

  • Kontor Kjer Immobilien e.K.
    Herr Hans Martin Kjer
    Angelburger Straße 23
    24937 Flensburg
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