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    Widerrufsrecht & AGB

  • Vielen Dank für Ihre Immobilienanfrage.
    Wir möchten Sie mit dieser Seite auf Ihre Widerrufsmöglichkeiten hinweisen:

    Wir müssen Sie pflichtgemäß auf Ihr Widerrufsrecht eines abgeschlossenen Maklervertrages hinweisen. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang Folgendes: Sie schulden uns Zahlungen erst und nur dann, wenn aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde. Ansonsten schulden Sie uns keinerlei Zahlungen, Provisionen, Vergütungen, Aufwendungsentschädigungen etc.

    1. Widerrufsbelehrung
    Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tage des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,
    UVeKon Immobilien Simone und Heinrich Janßen
    Nikolaus-Groß-Str. 12, 41751 Viersen
    Fax: 02162-1998515, Mail: immobilien@UVeKon.de

    mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit Post versandter Brief, Telefax oder mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können hierfür das beigefügte Musterwiderrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, wenn Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

    Folgen des Widerrufs
    Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

    Vergütung bei sofortiger Leistung
    Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht.

    Muster-Widerrufsformular
    Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es zurück. An die Firma:
    UVeKon Immobilien Simone und Heinrich Janßen, Nikolaus-Groß-Str. 12 , 41751 Viersen, mail: immobilien@uvekon.de, Fax: 02162-1998515
    Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
    Bestellt am: / erhalten am:
    Name des/der Verbraucher(s):
    Anschrift des/der Verbraucher(s)

    Datum Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

    Allgemeine Geschäftsbedingungen

    1. Durch die Anforderung oder das Übergeben von Objektunterlagen kommt ein Maklervertrag zustande mit Fälligkeit vom handelsüblichen Makler-Lohn bei Haupt-Vertrags-Abschluss. §652 BGB.

    2. Mit der Verwendung der Objekt-Nachweis-Informationen erkennt der Empfänger ausdrücklich die nachstehenden AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen der UVeKon Immobilien, Heinrich und Simone Janßen) als verbindlich an. Als Verwendung vom Nachweis gelten beispielsweise die Kontaktaufnahme wegen des angebotenen Objektes mit uns, dem Eigner/Anbieter oder dessen Vertreter, sowie deren natürliche oder juristische Personen. Die Geltungsdauer bezieht sich auf 24 Monate für jedes durch die UVeKon – Immobilien Heinrich und Simone Janßen nachgewiesene Objekt. Die von uns nachgewiesenen Daten & Fakten basieren auf Informationen vom Eigner/Anbieter. Irrtum und Zwischennutzung vorbehalten.

    3. Unsere Nachweise/Vermittlungstätigkeit, Exposees, etc. sind ausschließlich für den adressierten Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Bei Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung ist der Empfänger unseres Nachweise/ Vermittlungstätigkeit zur Zahlung der ortsüblichen oder vereinbarten Provision verpflichtet, wenn der Dritte das Geschäft, ohne mit uns eine Maklervereinbarung vereinbart zu haben, abschließt, weitere Schadensersatzansprüche unsererseits bleiben vorbehalten.

    4. Die Provision ist verdient und fällig bei Vertragsabschluss in gehöriger Form bzw. bei Abschluss eines gleichwertigen Geschäftes, das im Zusammenhang mit der maklerseits geleisteten Maklertätigkeit steht und wird nach Rechnungsstellung durch die UVeKon - Immobilien Heinrich und Simone Janßen sofort zur Zahlung fällig. Der Makler-Lohn ist zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten. Die Erwerbs- und Nutzungsbedingungen sind uns von unserem Vertragspartner mitzuteilen.

    Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnung gegenüber der Courtageforderung sind ausgeschlossen, soweit die aufrechenbare Forderung nicht bestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt ist.

    5. Der Makler-Lohn-Berechnung wird stets der gesamte Geschäftsabschluss des Vertrages unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden und Anlagen, (z.B. Inventar-Ablösen) zu Grunde gelegt, d.h. das im Exposé bzw. Nachweis angegebene Erfolgshonorar bzw. der handelsübliche Makler-Lohn.

    6. Kommt zwischen dem Interessenten und dem Eigner bzw. Auftraggeber des angebotenen Objektes oder dessen Rechtsnachfolger ein anderes als das ursprünglich vorgesehene oder ein weiteres Immobiliengeschäft zustande, oder erwirbt der Interessent eines der nachgewiesenen Objekte mit anderem rechtlichen Geschäftsvorgang z.B. mit Vorkaufsrecht, im Rahmen einer Zwangs- oder freiwilligen Versteigerung, im öffentlichen bzw. privaten Bieter- oder Ausschreibungs-Verfahren, bei Übertragung an Gesellschaften, im Erbbaurecht, von Gläubigern, Mietkauf statt Kauf, so wird ebenfalls der handelsübliche Makler-Lohn fällig. Der Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein anderes zustande kommt (z.B. Kauf statt Miete oder umgekehrt), sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht.

    7. Allein-Vertriebs-Beauftragung besteht: d.h. der Auftraggeber verzichtet das Vertrags-Objekt zu bewerben, aktiv einen eigenen Verkauf zu betreiben, Dritte bzw. weitere Makler mit dem Vertrieb zu beauftragen. Direkt-Kontakte oder von Dritten benannte Interessenten, werden zur Vermittlung eines Haupt-Vertrages an die UVeKon - Immobilien Heinrich und Simone Janßen weitergeleitet. Bei Haupt-Vertrags-Abschluss haftet der Auftraggeber für Makler-Lohn.

    8. Sollte aufgrund unserer Nachweis- oder Vermittler-Tätigkeit, zunächst eine Anmietung oder Pacht des Objektes erfolgen und erst zu einem späteren Zeitpunkt der Kauf des Objektes durchgeführt werden oder der Kauf erst nach Beendigung des Makler-Auftrages erfolgen, so wird innerhalb von 24 Monaten nach Abschluss des vorerwähnten Geschäftsvorganges der hierfür handelsübliche Makler-Lohn/Courtage fällig. Der für die Anmietung/Pacht gezahlte Makler-Lohn wird angerechnet.

    9. Der Anspruch auf Makler-Lohn entsteht auch dann, wenn der Vertragsabschluss/ Hauptvertrag statt durch den Interessenten selbst, ganz oder teilweise durch dessen Ehegatten oder nahe Verwandte oder Verschwägerte oder solche natürlichen oder juristischen Personen erfolgt, die zu ihm in einem direktem bzw. indirektem oder gesellschaftsrechtlichem Verhältnis stehen.

    10. Ist dem Interessenten das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt oder anderweitig nachgewiesen worden, hat er uns dies unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Tagen, unter Beifügung der Quelle schriftlich mitzuteilen. Unterlässt er dies, erkennt er unsere weitere Nachweis- und Vermittlertätigkeit in dieser Angelegenheit als eine für den Abschlussfall Ursächliche an.

    11. Die UVeKon Immobilien Simone Janßen ist uneingeschränkt berechtigt für alle Vertragspartner - Anbieter und Erwerber courtagepflichtig tätig zu sein und sich Untermakler/Untervermittler zu bedienen, soweit keine Interessenkollision vorliegt

    12. Die UVeKon Immobilien Heinrich und Simone Janßen hat Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss und auf eine sofort zu erteilende Ausfertigung oder Abschrift vom Hauptvertrag (Gesamt-Abschluss) und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden und Anlagen soweit diese für die Berechnung und Fälligkeit des Makler-Lohnes von Bedeutung sind. Bei Nicht-Anwesenheit, wird die UVeKon Immobilien Heinrich und Simone Janßen durch die beteiligten Vertragspartner bevollmächtigt, zur Einsichtnahme in alle in Frage kommenden behördlichen Akten, einschließlich Grundbuch bzw. offenbaren die Vertragsdaten vom Hauptvertrag mittels Abschrift der not. Gesamtverbriefung, soweit sie sich auf das von der UVeKon Immobilien Heinrich und Simone Janßen nachgewiesene Vermittlungsobjekt beziehen, auch nach Hauptvertragsabschluss bzw. entbindet den federführenden Notar von seiner Schweigepflicht bzgl. der Gesamt-Verbriefung.

    13. Die UVeKon Immobilien Heinrich und Simone Janßen haftet nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei.

    14. Anspruch auf Makler-Lohn bei Vertragsauflösung:
    Wird die durch uns nachgewiesene oder vermittelte Vertragsgelegenheit infolge von Umständen die der Verkäufer/Erwerber bzw. Vermieter/Mieter zu vertreten hat, wirksam angefochten, bzw. durch die Vertragsparteien der Hauptvertrag einvernehmlich aufgehoben, so wird als Makler-Lohn der Betrag geschuldet, der uns bei Fortbestand vom Hauptvertrag zugestanden hätte. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Falle nicht.

    15. Die AGB gelten auf deutschem Staatsgebiet und auch für ausländische Kauf-Interessenten denen ein Kauf-Objekt auf deutschem Staatsgebiet durch die UVeKon Immobilien Heinrich und Simone Janßen nachgewiesen bzw. vermittelt wird.

    16. Erfüllungsort und –sofern der Empfänger Vollkaufmann ist– Gerichtsstand ist Sitz der UVeKon Immobilien Heinrich und Simone Janßen. Bei Vertragsabschluss ist deutsches Recht anzuwenden.
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    Frau Simone Janßen
    Nikolaus-Groß-Str. 12
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