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  • Maya Göb Immobilien

    Widerrufsrecht & AGB

  • Maya Immobilien
    Kreuzstraße 85
    97493 Bergrheinfeld

    Widerrufsrecht
    Sie haben das Recht binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag
    zu Widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
    Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung
    (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen
    Vertrag zu widerrufen, informieren.
    Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des
    Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
    Folgen des Widerrufs
    Wenn Sie diesen Vertrag Widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen
    erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen,
    an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen
    ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der
    ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich
    etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte
    berechnet.
    Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so
    haben sIe uns einen angemessene Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt,
    zu dem Sie uns vor der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags
    unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen entspricht.
    Erlöschen des Widerrufsrechts/Folgen des Widerrufs
    Ich bin einverstanden und verlange ausdrücklich, dass Sie vor Ende der Widerrufsfrist mit
    der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnen. Mir ist bekannt, dass ich bei
    vollständiger Vertragserfüllung durch Sie mein Widerrufsrecht verliere.
    Dienstleistung soll während der Widerrufsfrist beginnen: Ja Nein

    http://maya-immobilien.com/widerrufsformular.pdf
    Eine Zahlungspflichtig gegenüber dem Unternehmer ist ausschließlich abhängig vom Abschluss
    des vermittelten Miet- oder Kaufvertrages.
    Ort und Datum. Unterschrift Auftraggeber
    Senden Sie diese Belehrung als Scan an: info@maya-immobilien.com
    oder per Post an oben genannte Adresse.

    Widerrufsbelehrung
    Maya Immobilien
    Maja Göb
    Kreuzstraße 85,97493 Bergrheinfeld

    Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

    Maja Göb Immobilien
    Gültig wie folgt:

    https://www.facebook.com/pages/Maja-G%C3%B6b-Immobilien/15742056
    https://twitter.com/MImmobilien
    https://plus.google.com/u/0/102870490034608935920/posts

    INHALT:
    § 1 Provisionsanspruch
    § 2 Fälligkeit der Provision
    § 3 Weitergabe Verbot
    § 4 Kenntnis von Angeboten
    § 5 Informationspflicht
    § 6 Abschluss des Hauptvertrages
    § 7 Haftung
    § 8 Widerrufsbelehrung für Verbraucher
    § 9 Schlussbestimmungen
    Sie gelten, soweit in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich eine andere Provision oder eine andere Vereinbarung ausgewiesen ist.

    § 1 PROVISIONSANSPRUCH
    Die Maklerfirma Maja Göb Immobilien nachfolgend Makler genannt, erhält für den Nachweis und/oder die Vermittlung von Gelegenheiten zum Vertragsabschluss eine Provision in nachstehend aufgeführter Höhe inkl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer ( aktuell 19% )
    a) bei Kaufverträgen oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften 3,57 % des Kaufpreises; Die vorstehenden Provisionssätze sind vom Auftragsgeber an den Makler zu zahlen.
    b) bei Vermietung, Verpachtung, Leasing oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften 2,38 Monatsmieten vom Auftragsgeber.
    c) bei Vermittlung von Haus- und Grundbesitz 3,57 % des Kaufpreises.
    Die vorstehenden Provisionssätze sind vom Auftraggeber an den Makler zu zahlen.
    Sie gelten, soweit in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich eine andere Provision oder eine andere Vereinbarung ausgewiesen ist.
    § 2 FÄLLIGKEIT DER PROVISION
    2.1 Die angegebene Provision wird erst fällig, wenn ein entsprechender unter §1 dieser Allgemeinen
    Geschäftsbedingungen dargebotener tatsächlicher und ernsthafter Nachweis bzw. der Abschluss eines Vertrages über das angebotene Objekt zustande kommt.
    2.2 Ein Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn aus wirtschaftlichen, rechtlichen oder sonstigen
    Erwägungen neben dem angebotenen Vertrag oder statt eines solchen ein Anderer zustande kommt (z.B. Abschluss eines Kauf-oder Pachtvertrages, Abschluss eines Lizenz-oder Kooperationsvertrages anstelle eines Mietvertrages.)
    2.3 Bei Zahlungsverzug der Provision oder eines Aufwendungsersatzes sind vom Auftraggeber/Käufer/Mieter
    Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Basiszinssatz, mindestens jedoch 6 % zu zahlen. Dem Auftraggeber/Käufer/Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.
    § 3 WEITERGABEVERBOT
    Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den
    Auftraggeber, Kauf-/Mietinteressenten bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und -informationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Auftraggeber bzw. Kauf-/Mietinteressent gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Auftraggeber bzw. Kauf-/Mietinteressent verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.
    § 4 KENNTNIS VON ANGEBOTEN
    Ist dem Auftraggeber, Kauf-/Mietinteressent ein Angebot bereits bekannt, hat er dies unverzüglich, spätestens aber innerhalb 8 Tage nach Erhalt, schriftlich unter Angabe der Quelle anzuzeigen. Verstöße gegen diese Verpflichtung begründen einen Schadensersatzanspruch des Maklers.
    § 5 INFORMATIONSPFLICHT
    Der Auftraggeber, Kauf-/Mietinteressent ist verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich zu informieren, falls er eine vermittelte und/oder nachgewiesene Gelegenheit zum Vertragsabschluss nicht wahrnehmen möchte.
    § 6 ABSCHLUSS DES HAUPTVERTRAGES
    Der Auftraggeber, Kauf-/Mietinteressent ist verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich über den Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren und eine Kopie des Vertrages zu übersenden.
    § 7 HAFTUNG
    7.1 Der Makler haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Makler ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, Makler ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der
    des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Makler in demselben Umfang.
    7.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
    7.3 Angaben in Exposés, Prospekten, Beschreibungen und anderen Dokumenten und Veröffentlichungen beruhen ausschließlich auf den uns vom Objektanbieter erteilten Informationen; hierfür wird keinerlei Haftung übernommen.
    § 8 WIDERRUFSBELEHRUNG FÜR VERBRAUCHER
    § 9 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
    9.1 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
    9.2 Ausschließlicher Gerichtsstand, auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten, ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Maklers. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Maklers. Der Makler ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners anhängig zu machen.
    9.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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