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    Widerrufsrecht & AGB

  • Widerrufsbelehrung

    Widerrufsrecht:
    Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB.

    Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
    IMMOBILIEN C. GENTHNER
    Wilhelmstr. 6
    75378 Bad Liebenzell

    Widerrufsfolgen:
    Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten.
    Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Verpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen.

    Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist geginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

    Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

    ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - AGB

    1. Geschäftsgegenstände sind der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder die Vermittlung eines Vertrages über bebaute und unbebaute Liegenschaften, insbesondere Industrie- und Gewerbeobjekte, Renditeobjekte, Wohnräume und gewerbliche Räume, insbesondere Bürohäuser, Büroetagen, Ladenlokale, Produktions- und Lagerhallen, ferner auch über Unternehmen und über Beteiligungen an Unternehmen sowie jeweils deren Erwerb, Verwaltung, des weiteren die Vermittlung von Finanzierungen jeglicher Art, Kapitalanlagen und steuerbegünstigten Anlagebeteiligungen.

    2. Alle Angebote sind für uns unverbindlich und freibleibend. Für ihre Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Bei allen Angeboten und Mitteilungen sind Irrtum und Zwischenverwendung ausdrücklich vorbehalten. Unsere Angebote sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt, von ihm vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber geheim zuhalten, es sei denn, dass wir unsere schriftliche Genehmigung zur Weitergabe erteilt haben.

    3. Nebenabreden zu unseren schriftlichen Angeboten bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

    4. Sowohl für die Vermittlung als auch für den Nachweis eines Kauf- oder sonstigen Erwerbsvertrages sowie für den Erwerb von unbebauten Liegenschaften sowie grundstücksgleichen Rechten aus einer Zwangsversteigerung ist vom Verkäufer und vom Käufer eine Provision in Höhe von je 3 % zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (s. Ziff. 15) des Gesamtkaufpreises einschließlich aller mit dem Erwerb zusammenhängenden Nebenabreden oder Ersatzgeschäften, wie beispielsweise Kauf statt Miete o. ä., zu zahlen. Beim Verkauf auf Rentenbasis gilt als Kaufpreis der Barpreis zuzüglich des kapitalisierten Rentenzinses (Kapitalwert der Rente). Bei Bestellung und Übertragung von Erbbaurechten beträgt die Provision 3 % zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (s. Ziff. 15) vom Kaufpreis. Ist ein solcher nicht vereinbart, tritt an dessen Stelle nach unserer Wahl entweder der 25-fache Jahreserbbauzins oder den zu errechnende Kapitalbarwert ist der marktübliche Effektivzinssatz für Hypothekendarlehen mit einer Zinsfestschreibung von 10 Jahren bei 100 % Auszahlung anzusetzen.

    5. Für die Vermittlung und den Nachweis von Finanzierungen ist eine Provision von 3 % zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (s. Ziff. 15) der Darlehenssumme, für die Vermittlung und den Nachweis von Kapitalanlagen und Anlagebeteiligungen eine Provision von 5 % zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (s. Ziff 15) des Anlagebetrages zu zahlen.

    6. Für die Vermittlung von gewerblichen Miet-, Pacht- und vergleichbaren Nutzungsverträgen sowie für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge hat der Mieter, Pächter oder Nutzungsberechtigte bei Verträgen mit einer Laufzeit bis zu 5 Jahren eine Provision von 2 Monatsmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (s. Ziff. 15) zu zahlen. Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren hat der Mieter eine Provision in Höhe von 4 Monatsmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (s Ziff 15) zu zahlen.

    7. Wird neben einem Miet- oder Pachtvertrag ein Optionsrecht eingeräumt, so darf die Gesamtsumme der Provision aus Mietvertrag und Optionsrecht 4 Monatsmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (s. Ziff 15) nicht übersteigen. Bei Vereinbarung eines Optionsrechtes im übrigen erhalten wir vom Optionsberechtigten 2 Monatsmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (s. Ziff. 15).

    8. Bei erfolgreicher Vermietung von Wohnraum erhalten wir vom Mieter eine Provision von 2 Monatsmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (s. Ziff. 15).

    9. Bei Vereinbarung einer Staffelmiete in den Fällen der Ziffern 6, 7 und 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Provision nach der monatlichen Durchschnittsmiete der Gesamtlaufzeit errechnet.

    10. Für die Vermittlung eines Vorkaufsrechtes erhalten wir vom Berechtigten 1 % zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (s. Ziff. 15) des Verkehrswertes des Gesamtobjektes, bei Ausübung des Vorkaufsrechtes weitere 2 % zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (s. Ziff. 15) des Kaufpreises.

    11. Uns steht auch dann die Provision zu, wenn ein wirtschaftlich gleichartiges oder ähnliches Geschäft zustande kommt.

    12. Uns steht auch dann die Provision zu, wenn der Angebotsempfänger unser Angebot an einen Dritten weitergibt und dieser den Kauf-, Erwerbs- oder Mietvertrag abschließt bzw. wenn der Angebotsempfänger als gesetzlicher oder rechtsgeschäftlicher Vertreter eines Dritten in eigenem Namen erwerben, kaufen, mieten oder pachten lässt. Als Dritte gelten sowohl Ehepartner, Familienangehörige als auch juristische Personen, die durch den Angebotsempfänger repräsentiert werden.

    13. Alle Provisionen sind verdient und fällig im Zeitpunkt des rechtswirksamen Abschlusses des vermittelten oder nachgewiesenen Geschäftes.

    14. Unser Auftraggeber ist verpflichtet, uns alle Angaben, die wir für die Durchführung des Auftrages benötigen, vollständig und richtig zu erteilen. Ist uns ein Alleinauftrag erteilt, verpflichtet sich unser Auftraggeber, während der Laufzeit des Vertrages neben uns keine weiteren Makler einzuschalten.

    15. Die Erhebung und Berechnung der Mehrwertsteuer erfolgt generell nach dem jeweils gültigen Mehrwertsteuersatz. Bei Änderung des Mehrwertsteuersatzes gilt der am Tage der Rechnungslegung gültige Satz.

    16. Für Berechnung des Aufwendungssatz. werden Pauschalen für die geleisteten Dienste abgerechnet. Die Pauschalen werden wie folgt abgerechnet; Exposé Versendung mit telefonischer Aquiese pro Stück Euro 20, Anzeigen-Schaltung pro Stück Euro 50, Besichtigung pro Stück Euro 75, Internetveröffentlichung bzw. Einstellung und Aufbereitung pauschal Euro 500. Alle Preise gellten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

    17. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Calw oder Pforzheim vereinbart.
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    Herrn Christian Genthner
    Wilhelmstraße 6
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