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  • Sol4Life Inmobiliaria & Partner

    Widerrufsrecht & AGB

  • § 1 Maklervertrag

    Mit der Inanspruchnahme der Nachweis- oder Vermittlungs- Tätigkeit bzw. mit der Anforderung von Informationen, eines Exposés, der Durchführung von Objektbesichtigungen oder mit der Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer oder dem Vermieter oder deren Stellvertretern, eines von Sol4Life Inmobiliaria & Partner angebotenen Objektes, kommt der Maklervertrag mit dem Miet- oder Kaufinteressenten zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.

    § 2 Maklercourtage

    Kommt es aufgrund unserer Tätigkeit zum Vertragsabschluss, so sind nachfolgende Maklerprovisionen unmittelbar nach Vertragsabschluss fällig:

    1. Bei Abschluss eines Wohnraummietvertrages: 1,00 Monatsmieten (zzgl. 21% IVA) der vertraglich vereinbarten Nettomiete.

    2. Bei Abschluss eines Gewerblichenmietvertrages: 1,00 Monatsmieten (zzgl. 21% IVA) der vertraglich vereinbarten Nettomiete.

    Die Maklerprovision ist verdient, sobald durch unsere Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises der gewollte oder ein wirtschaftlich gleichwertiger Vertrag zustande gekommen ist. Dies gilt auch für den Fall, dass es mit einem nachgewiesenen Interessenten oder Vertragspartner zu einem Vertragsabschluss kommt, obwohl die Vertragsverhandlungen zwischenzeitlich unterbrochen wurden und der Makler zu späteren Verhandlungen nicht mehr hinzugezogen wird oder eine andere Person die Verhandlungen weiterführt. Die Makler- provision ist auch dann fällig, wenn die Tätigkeit des Maklers nur mit ursächlich zur Unterzeichnung des Vertrages war. Die Maklercourtage ist unmittelbar im Anschluss an die Beurkundung bzw. Unterzeichnung des Mietvertrages fällig.

    § 3 Notarielle Beurkundung/ Abschluss eines

    Mietvertrages/ Pachtvertrages

    Der Makler hat Anspruch auf Anwesenheit bei der Unter-zeichnung des Kauf-, Miet- oder Pachtvertrages sowie auf ein Exemplar der jeweiligen Verträge. Bei Kaufverträgen hat der Makler das Recht, seinen Courtageanspruch durch eine Maklerklausel im Vertrag mit beurkunden zu lassen.

    § 4 Vorkenntnis

    Ist dem Empfänger eines Exposés das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, hat er dies der Firma Sol4Life Inmobiliaria & Partner innerhalb von 5 Werktagen schriftlich unter Angabe der Quelle und eines geeigneten Nachweises zu dokumentieren. Maßgeblich zur Fristwahrung ist das Datum des Poststempels. Wird innerhalb dieser Frist kein Vorkenntnisnachweis erbracht, so gilt das Objekt als unbekannt.

    § 5 Doppeltätigkeit

    Die Firma Sol4Life Inmobiliaria & Partner behält sich vor, auch für die andere Vertragspartei entgeltlich tätig zu werden.

    § 6 Schadenersatz

    Alle Angebote in Form von Offerten bzw. Exposés sind streng vertraulich und nur für den eigenen Gebrauch bestimmt. Der Interessent haftet gegenüber Sol4Life Inmobiliaria & Partner in Höhe der vereinbarten Courtage, sofern dieser vorsätzlich oder fahrlässig das für ihn bestimmte Angebot Dritten zur Kenntnis gibt und hierdurch ein Vertrag zustande kommt.

    § 7 Haftung

    Alle Angaben zum Objekt basieren auf erteilten Auskünften und Informationen Dritter. Für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben kann deshalb keine Haftung übernommen werden. Die versandten Exposés und sonstigen Unterlagen stellen lediglich eine unverbindliche Vorabinformation dar. Die Haftung von Sol4Life Inmobiliaria & Partner ist ausschließlich auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten beschränkt.

    § 8 Datenschutz

    Alle Personen- und objektbezogenen Daten werden aus-schließlich nur für die Bearbeitung des Auftrags verwendet. Der Auftraggeber willigt der Datenweitergabe an Dritte zu, sofern dies für die Erfüllung des Auftrags erforderlich ist. Eine andere Weitergabe der Daten erfolgt nicht.

    § 9 Änderungen und Ergänzungen

    Änderungen und Ergänzungen die mit der Firma Sol4Life Inmobiliaria & Partner geschlossene Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Neben- abreden haben keine Wirksamkeit.

    § 10 Salvatorische Klausel

    Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit des Vertrages oder die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Be-stimmung durch eine Klausel zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Inhalt der unwirksamen Bestimmung gerecht wird.

    Vielen Dank für Ihr Verständnis..

    Ihr Team von Sol4Life Inmobiliaria & Partner

    Alle Angaben in unseren Exposé wurden nach bestem Wissen und Gewissen des Eigentümers gemacht. Die Firma Sol4Life Inmobiliaria & Partner kann keine Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernehmen. Fotos und Grafiken unterliegen dem Copyright der Firma Sol4Life Inmobiliaria & Partner.
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    Herr Joerg Kuschmiersch
    Puerto Deportivo Marina de Dénia, S.A. - Edificio H - Local 6
    03700 Dénia (Alicante)
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