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    Widerrufsrecht & AGB

  • Widerrufsbelehrung

    Widerrufsrecht

    Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Sofern die Widerrufsbelehrung Ihnen erst nach Vertragsschluss mitgeteilt worden ist, beträgt die Widerrufsfrist einen Monat. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

    LEYBOLD Immobilien & More, Dipl. Ing. (FH) Wolfgang Leybold
    Am Spergenberg 23
    96269 Großheirath

    Widerrufsfolgen

    Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

    Besondere Hinweise

    Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

    Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

    1. Vertragsschluss

    Durch Erteilung des Auftrages erklärt sich der Auftraggeber/Kunde, mit den nachstehenden Geschäftsbedingungen des Maklers LEYBOLD Immobilien & More, Dipl. Ing. (FH) Wolfgang Leybold einverstanden. Anderweitige Vereinbarungen erlangen nur durch unsere schriftliche Bestätigung Gültigkeit.
    Ein Maklervertrag bedarf keiner Form, er kommt auch dadurch zustande, dass unsere Maklerdienste in Kenntnis der Provisionspflicht in Anspruch genommen werden.
    Wir verpflichten uns, die Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu bearbeiten und werden alle Unterlagen – soweit mit der Durchführung des Auftrages vereinbar – vertraulich behandeln.

    2. Vertraulichkeit, Weitergabeverbot, Verhandlungsführung

    Der Auftraggeber/Kunde verpflichtet sich, unsere sämtlichen Mitteilungen und Unterlagen streng vertraulich zu behandeln.
    Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklerunternehmens sind ausschließlich für unseren Auftraggeber/Kunden bestimmt. Dem Auftraggeber/Kunden ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise, -informationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, welche zuvor schriftlich eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Auftraggeber/Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag (Kaufvertrag/Mietvertrag) ab, so ist der Auftraggeber/Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten.
    Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Vertragspartner (Eigentümer bzw. Interessent) darf nur mit unserer Zustimmung erfolgen. Von direkten Verhandlungen und deren Inhalt sind wir unaufgefordert zu unterrichten.
    Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss und auf eine sofort zu erteilende Ausfertigung oder Abschrift des Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden, soweit diese für die Berechnung und Fälligkeit der Maklergebühr von Bedeutung sind. Mündliche Vereinbarungen dieser Art sind uns umgehend bekanntzugeben.

    3. Vorkenntnis von Angeboten

    Ist dem Auftraggeber/Kunden ein vom Makler angebotenes Objekt bereits bekannt, so hat er den Makler unverzüglich auf die bestehende Vorkenntnis hinzuweisen. Geschieht dies nicht, so hat der Auftraggeber/Kunde dem Makler im Wege des Schadenersatzes sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, die diesem dadurch entstanden sind, dass der Auftraggeber/Kunde ihn nicht über die bestehende Vorkenntnis informiert hat.

    4. Doppeltätigkeit

    Wir sind berechtigt, auch für den jeweiligen Vertragspartner entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.

    5. Alternativangebote

    Bis auf Widerruf dürfen weitere Objektangebote zugesandt werden. Für alle zukünftig von uns nachgewiesenen Objekte gelten die gleichen Bedingungen.

    6. Provisionsanspruch

    Entstehung des Provisionsanspruches:
    Mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis und/oder unsere Vermittlung zustande gekom-menen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages mit gleicher wirtschaftlicher Wirkung, ist die ange-gebene Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision am Tage des Vertragsabschlusses verdient, fällig und zahlbar.

    Sofern nicht ausdrücklich im Exposé oder in einem schriftlichen Vertrag eine andere Provisionshöhe vereinbart ist, gelten folgende Provisionssätze;

    A.)
    Bei Kaufverträgen:
    3,57 % einschließlich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer (derzeit 19 v.H.), bei einem Objektwert unter EUR 50.000,00 beträgt die Mindestprovision EUR 1.785,00 einschließlich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer

    B.)
    Bei Miet-/Pachtverträgen jeweils bezogen auf die Kaltmiete einschließlich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer (derzeit 19 v.H.) Im privaten Bereich 1,785 Monatskaltmieten; im gewerblichen Bereich 2,38 Monatskaltmieten.

    Der Provisionsberechnung wird stets der gesamte Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden zugrundegelegt. Mit der Provisionszahlung wird die jeweils gültige Mehrwertsteuer zusätzlich fällig (nicht bei Auslandsgeschäften).

    Gelingt dem Verkäufer eine Erhöhung des ursprünglichen oder von uns niedriger ausgehandelten Kaufpreises, so errechnet sich die vorgenannte prozentuale Vergütung aus dem Endpreis.
    Der Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn wenigstens ein demselben wirtschaftlichen Zweck dienendes Geschäft zustande kommt und dadurch der gleiche wirtschaftliche Erfolg erzielt wird. Dies gilt auch dann, wenn z. B. anstatt mit dem Eigentümer mit dem Mieter ein Vertrag als Untermietvertrag geschlossen wird. Der volle Gebührenanspruch entsteht auch bei Mitverursachung der zustande gekommenen Verträge durch uns.
    Dies gilt auch dann, wenn mit den von uns nachgewiesenen Interessenten binnen einer Frist von drei Jahren nach Abschluss des ersten von uns vermittelten Vertrages weitere Geschäfte abgeschlossen werden, die in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem zuerst erteilten Auftrag oder den weiter erteilten Aufträgen stehen. Ein wirtschaftlicher Zusammenhang ist im Regelfall gegeben, wenn die durch uns hergestellte Verbindung zu weiteren Verträgen führt, die nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen uns gegenüber provisionspflichtig sind.
    Der Anspruch entsteht auch dann, wenn der Geschäftsabschluss statt durch den Auftraggeber selbst ganz oder teilweise durch dessen Ehegatten oder nahe Verwandte oder Verschwägerte oder solche natürlichen oder juristischen Personen erfolgt, die zu ihm in gesellschaftsrechtlichen, vertraglichen oder wirtschaftlichen nahen Verhältnissen stehen.

    7. Haftungsbegrenzung

    Schadensersatzansprüche sind uns gegenüber, mit Ausnahme grob fahrlässigen Handelns, ausgeschlossen. Da wir uns bei allen Angaben auf die Informationen Dritter stützen müssen, können wir keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen.
    Eine Haftung für die Bonität des Kunden übernimmt der Makler nicht.
    Die Angebote sind freibleibend, da wir keine Gewähr für einen eventuellen Zwischenverkauf übernehmen können.

    8. Gerichtsstand

    Der Gerichtsstand ist Coburg, wenn der Auftraggeber Kaufmann ist.

    Stand: März 2016
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