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    Widerrufsrecht & AGB

  • Widerrufsbelehrung für Verbraucher lt. Neuem Fernabsatzgesetz
    Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses jedoch nicht vor Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Brief, Fax, E-mail).
    Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

    Alka Immobilien
    Finkenweg 9
    97437 Hassfurt
    Telefon: 09521/4435
    Fax: 09521/610756
    Email: info@alka-immo.de

    mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

    Folgen des Widerrufs
    Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
    Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
    Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
    Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung nur verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen.
    Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

    Allgemeine Geschäftsbedingungen
    So viel Kleingedrucktes muss leider sein.

    1. Angebote
    Unseren Angeboten liegen die uns erteilten Auskünfte zugrunde. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir deshalb nicht übernehmen. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. -vermietung und Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Alle Angaben sind vor Vertragsabschluss nachzuprüfen. Als Rechtsgrundlage gilt allein der (notariell) abgeschlossene Kauf-, Miet-, bzw. Sonstiger Vertrag. Für unrichtige Angaben haften wir nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten unsererseits.

    2. Vorkenntnis
    Ist dem Kunden ein vom Makler angebotenes Objekt bereits bekannt, so hat er den Makler innerhalb von drei Tagen auf die bestehende Vorkenntnis hinzuweisen um eventuelle Nachteile zu vermeiden.

    Wird Ihnen eine von uns angebotene Immobilie später durch Dritte angeboten, erlischt dadurch unser Provisionsanspruch nicht. Um eine doppelte Provisionszahlung zu vermeiden, wird empfohlen, den nachfolgenden Anbietern Ihre Vorkenntnisse schriftlich geltend zu machen und auf Maklerdienste dieser Anbieter zu verzichten. Kommt ein Vertragsabschluß über eines der von uns angebotenen Immobilien zustande, sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen und die Vertragsbedingungen zu nennen. Ein Provisionsanspruch entsteht für uns auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die von unserem Angebot unwesentlich abweichen oder wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag oder durch Zuschlag bei einer Zwangsversteigerung erreicht wird.

    3. Verschwiegenheitspflicht
    Sämtliche dem Kunden überlassenen Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für Sie - als Adressat bestimmt und der Empfänger verpflichtet sich, diese Mitteilungen und Angebote vertraulich zu behandeln. Er verpflichtet sich weiterhin, die Informationen und Unterlagen an Dritte nur mit ausdrücklicher Zustimmung unserer Maklerfirma weiterzugeben.

    Erlangt ein Dritter durch den Auftraggeber bzw. den Empfänger unserer Informationen Kenntnis von unseren Mitteilungen und gelangt der Dritte dadurch zu einem Geschäftsabschluss oder zu einem sonstigen wirtschaftlichen Vorteil, so ist der Auftraggeber bzw. der Empfänger verpflichtet, an uns Schadensersatz zu leisten.

    4. Entstehen des Provisionsanspruches
    Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich der von uns benannten Immobile zustande gekommen ist. Mitursächlichkeit genügt. Wird der Vertrag zu anderen als den angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über eine andere Immobilie des von uns Nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft in seinem wirtschaftlichen Erfolg an die Stelle des ursprünglich bezweckten Geschäfts tritt oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag geschlossen wird (z.B. durch Enteignung, Umlegung, Zwangsversteigerung, Tausch oder Ausübung eines Vorrechtes, Kauf statt Miete, Erbbaurecht statt Kauf, Einräumung eines Wohnrechtes oder Niesbrauch). Die Übertragung eines Verfügungsrechtes an einem Grundstück durch eine andere Rechtsform ist einem Grundstückskauf gleichzusetzen.

    Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes oder aus sonstigem Grund, den der Makler nicht zu vertreten hat, gegenstandslos oder nicht erfüllt wird.

    Unser Provisionsanspruch wird dadurch nicht berührt, dass der Abschluss des Vertrages zu einem späteren Termin oder zu anderen Bedingungen erfolgt, sofern der vertraglich vereinbarte wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebotsinhalt abweicht.

    Dasselbe gilt, wenn der Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts, das von einer Partei zu vertretenden oder sonstigen in der Person einer Partei liegenden Gründen, ausgeübt wird. Bei Ausübung eines Anfechtungsrechts durch unseren Angebotsempfänger (unseren Kunden), das nicht durch arglistige Täuschung seitens der anderen Vertragspartei begründet ist, tritt anstelle unseres Provisionsanspruchs ein Schadenersatzanspruch gegen den Anfechtenden.

    Als Abschluss eines derartigen Vertrages gilt auch ein Vertragsabschluss (Verkauf / Vermietung) über ein Objekt mit einer natürlichen oder juristischen Person, die zum Kunden in dauerhafter, enger, persönlicher und rechtlicher Verbindung steht (insbesondere Ehegatte, Lebensgefährte, Kinder oder Verwandte in gerader Linie, juristische Personen, an denen der Auftraggeber als Gesellschafter beteiligt ist), der durch die unbefugte Weitergabe der von uns preisgegebenen Information an die genannten dritten Personen ermöglicht worden ist

    5. Folgegeschäft
    Ein Provisionsanspruch steht uns auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen.

    6. Fälligkeit und Höhe des Provisionsanspruchs
    Die Courtage ist verdient, fällig und zahlbar bei Beurkundung bzw. bei Vertragsabschluß. Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für die volle Provision. Im Falle des Verzuges, sind unbeschadet der Pflicht zum Ersatz eines weitergehenden Verzugsschadens, jedenfalls die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288, 247 BGB zu zahlen. Die Provision ist nicht im Kaufpreis enthalten.

    Sofern keine andere Vereinbarung besteht, beträgt die Vermittlungsprovision vom Käufer/Mieter an den Makler:

    -Bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz und von Teileigentum vom Käufer 5,95 % inkl. Mwst berechnet vom vertraglich vereinbarten Gesamtkaufpreis.

    -Bei Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten berechnet vom auf die gesamte Vertragsdauer entfallenden Erbauzins, zahlbar vom Erbbaurechtserwerber 5,95 % inkl. Mwst.

    -Bei Vereinbarung von An- und Vorkaufsrechten berechnet vom Verkaufs- bzw. Verkehrswert des Grundstücks vom Berechtigten 1,19 % inkl. Mwst.

    -Bei gewerblichen Mietverträgen / Pachtverträgen 3,57 Monatsmieten vom Mieter / Pächter. Bei Vereinbarung von Optionen hinsichtlich Fläche oder Laufzeit bzw. bei Vormietvereinbarungen / Vorpachtvereinbarungen unabhängig von vorstehenden Provisionssätzen vom Mieter/Pächter eine weitere 1,19 Monatsmiete.

    -Bei Wohnraummietverträgen 2,38 Monatsmieten vom Mieter.

    -Bei Vermietungen ist als Monatsmiete die Nettokaltmiete vereinbart. Im übrigen gelten die ortsüblichen Provisionssätze.

    -Bei Abstandszahlungen, Ablösungen für Rechte und Ansprüche, Einrichtungsgegenstände, Waren, Kundenstamm, etc. vom jeweiligen Wert unabhängig von der Mietvertragsprovision 3,57 % vom Mieter/Pächter.

    Die obengenannten Provisionssätze enthalten die zur Zeit gültige gesetzlich bestimmte Mehrwertsteuer von 19%. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, so gilt der Steuersatz als vereinbart, der zum Zeitpunkt der Fälligkeit unserer Provisionsrechnung gültig ist.

    7. Vertragsverhandlungen und - abschluss
    Sobald ein Vertrag abgeschlossen wird, hat der Auftraggeber die Pflicht, unserer Firma unverzüglich Mitteilung zu machen
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    Herr Kurt Alka
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